Vor dem Landesgericht haben sich am Dienstagvormittag mehrere Demonstranten versammelt, die einen Galgen für den angeklagten Florian Teichtmeister aufgestellt hatten. Der Ex-Burgschauspieler stand wegen des Besitzes und der Herstellung von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor Gericht.
Der Prozess startete um 9.49 Uhr. Am Nachmittag wurde nach einer rund 40-minütigen Beratung das Urteil verkündet. Florian Teichtmeister wurde schuldig gesprochen. Das Urteil lautet zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung - auf fünf Jahre Bewährung. Teichtmeister muss in keine Haftanstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
Teichtmeister nimmt Urteil an
Florian Teichtmeister nimmt das vom Schöffensenat beschlossene Urteil an. „Ich nehme das Urteil an und verzichte auf jegliches Rechtsmittel“, gibt Teichtmeister bekannt.
"Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte Teichtmeister in seiner Beschuldigteneinvernahme am Dienstagvormittag. Sein Unrechtsbewusstsein sei infolge des Konsums von Drogen immer geringer geworden: "Das Problem (das Beschaffen des verbotenen Materials, Anm.) ist seit 2008 virulent geworden und vollkommen eskaliert." Er habe "dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt". Er hätte damals Hilfe wahrscheinlich gar nicht angenommen, räumte der Angeklagte ein: "Die Vernunft war damals nicht stärker als die Krankheit und das Problem." Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen von Missbrauchsmaterial von Kindern - vor allem im Darknet - "meine Karriere gefährde".
Vor dem Landesgericht Bodyguards und ein Großaufgebot an Polizisten. Um 9.15 Uhr wurde der Gerichtssaal für Zuschauer und Presse geöffnet. Zuschauer durften auf der Galerie Platz nehmen. Etwa 45 Minuten nach Prozessbeginn bekannte sich Teichtmeister schuldig. Alle Vorwürfe seien richtig, sagte der 43-Jährige.
"Teichtmeister habe Chance, auf vernünftigen Weg zu kommen"
Zu Beginn der Erörterung des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Diese wurde wieder zugelassen, als Hofmann auf die Gefährlichkeitsprognose zu sprechen kam. Der Experte betonte, Teichtmeister habe sich "eindeutig in Richtung einer schwer wiegenden und nachhaltigen psychischen Störung" entwickelt und einen "enormen logistischen Aufwand" betrieben, um das Horten von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Kindern "zu bewerkstelligen". Die Wahrscheinlichkeit, dass Teichtmeister selbst als Missbrauchstäter je in Erscheinung treten wird, sei schwer zu beziffern, meinte der Psychiater. Hofmann verwies auf eine Statistik, derzufolge diese Wahrscheinlichkeit bei Konsumenten von Kindesmissbrauchsdelikten "irgendwo bei vier Prozent" liege. "Vier von 100 gehen auf Kinder los", stellte Hofmann fest.
Teichtmeister habe aber "aufgrund der bisherigen Entwicklung" die "ernsthafte Chance, auf einen vernünftigen, einen anderen Weg zu kommen", betonte der Sachverständige. Hofmann verwies auf die Psychotherapie sowie die Drogenentzugstherapie, die der Künstler seit zwei Jahren bei "hoch qualifizierten Experten" absolviere.
Der Prozess hätte bereits am 8. Februar starten sollen, wurde aber kurzfristig abberaumt, weil der Angeklagte erkrankt war. In der Zwischenzeit wurden zwei Sachverständige beauftragt, mit dem Ergebnis, dass dem Angeklagten nunmehr nicht nur der Besitz, sondern auch die Herstellung (Anfertigung von Collagen und Videos) vorgeworfen wird.
Schöffensenat zuständig
Die Strafdrohung erhöht sich dadurch von zwei auf drei Jahre Haft. Außerdem droht dem Angeklagten, der sich im Vorfeld geständig gezeigt hat, wegen einer schwerwiegenden und lang andauernden psychischen Störung die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Wegen der höheren Strafdrohung wanderte die Zuständigkeit von einem Einzelrichter zu einem Schöffensenat. Berufsrichter Stefan Apostol und zwei Laienrichter werden also heute über die Schuldfrage, eine etwaige Strafe und den Antrag auf Einweisung entscheiden.
Großes Interesse
Am Straflandesgericht Wien wird mit einem großen Andrang der Öffentlichkeit – sowohl vonseiten der Presse als auch von Zuschauern – erwartet. Die Verhandlung wurde daher in den größten Saal des Hauses, den großen Schwurgerichtssaal, verlegt. Es ist allerdings möglich, dass zumindest zeitweise die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Teichtmeister wird von den Anwälten Philipp Wolm und Rudolf Mayer vertreten. Letzterer hat auch schon Josef F. und die "Eislady" verteidigt. Als Ziel nannte er, dass sein Mandant weder einen Promibonus noch einen Promimalus bekommen solle. Außerdem solle er nicht eingewiesen werden, Teichtmeister hat sich ja bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Herbst freiwillig in Behandlung begeben. Das Urteil soll gegen 13 Uhr fallen.
"Gesundes Volksempfinden"
Für heute ist im Umfeld des Landesgerichtes eine Demo mit rund 250 Teilnehmern geplant, die den Einsatz mehrerer Hundert Beamter und erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht erfordert. "Es geht schon in Richtung gesundes Volksempfinden und Volksgerichtshof", kommentierte der Strafverteidiger Rudolf Mayer diese jüngsten Auswüchse. Im Vorjahr gab es laut Justizministerium österreichweit 403 Verurteilungen wegen gleichartiger Delikte. Die würden laut Mayer üblicherweise binnen 30 Minuten und ohne öffentliches Interesse erledigt. "Wenn das kein Schauspieler ist, interessiert das keinen Menschen."