Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich wies am Montag Beschwerden von Klimaaktivisten gegen die ihnen von der Polizei aufgebrummten Geldstrafen ab. Allein die Strafhöhe wurde gesenkt.
Die Klimaschützer hatten in ihrer Beschwerde vorgebracht, dass "ihr Verhalten durch verfassungsgerichtlich gewährleistete Rechte gerechtfertigt sei und außerdem der Strafausschließungsgrund des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands vorliegen würde", so das LVwG.

Störung der öffentlichen Ordnung

Das "Sich-Festkleben" auf einer von Fahrzeugen benützten Straße qualifizierte das Gericht als Störung der öffentlichen Ordnung. Dabei handle es sich um eine im Vorfeld geplant und konzertiert durchgeführte, jedoch bewusst nicht (fristgerecht) angemeldete Versammlung.

Einen rechtfertigenden und entschuldigenden Notstand – für die Aktivisten ist das der Klimawandel und das Fehlen wirksamen Klimaschutzes – sah das Landesverwaltungsgericht als nicht gegeben. "Weder handelt es sich bei der verfahrensgegenständlichen Aktion um ein taugliches Mittel, das der Beseitigung eines Notstands unmittelbar dient, noch um das schonendste", hieß es.

Vier Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" waren bereits im März mit einer Beschwerde gegen Geldstrafen vor dem LVwG OÖ abgeblitzt. Damals hatten sie die Strafe nur der Höhe nach bekämpft und nicht grundsätzlich.

Vollumfänglich

Nun beschwerten sie sich vollumfänglich. Das Gericht wies diese Beschwerden als unbegründet ab, reduzierte aber die Geldstrafen auf 100 Euro pro Delikt und da seit März eine erneute Aktion dazukam, belaufen sie sich auf 200 Euro pro Person. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, die Klimaaktivisten können aber eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) richten.