Am Verwaltungsgericht Wien ist gerade ein Verfahren der besonderen Art anhängig: Der Direktor des Tiergartens Schönbrunn, Stephan Hering-Hagenbeck, beantragte im März 2021 bei der Behörde einen Waffenpass und eine Ausnahmebewilligung, unter anderem zum Führen einer Pumpgun. Die Behörden lehnten ab. Jetzt soll das Gericht eine Entscheidung fällen, eine Verhandlung am 30. Juni wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, wie ein Bericht der Tageszeitung "Heute" gegenüber der APA bestätigt wurde.
Laut dem Medium soll Hering-Hagenbeck im März 2021 den Waffenpass und die Ausnahmebewilligung zum Führen einer großkalibrigen Schrot-Repetierflinte - einer sogenannten Pumpgun - sowie einer Faustfeuerwaffe .44 Magnum beantragt haben. Die Polizei lehnte laut "Heute" dies ab, weil "die Abwehr von gefährlichen Angriffen grundsätzlich bei den Sicherheitsbehörden und der Sicherheitsexekutive" liege. Bestätigt wurde dies vonseiten der Polizei gegenüber der APA nicht, da man keine Auskunft über personenbezogenen Daten gebe, so Sprecherin Barbara Gass.
"Risiko einer vorsätzlichen Tierbefreiung"
Hering-Hagenbeck begründete in "Heute" die Genehmigung für besonders schwere Waffen damit, weil Großwild und Großraubwild, wie Löwen, Leoparden, Bären und Elefanten, im Falle eines Auskommens aus deren Gehege damit rasch gestoppt werden können. Sein Ansinnen begründete er laut der Zeitung "mit dem Risiko einer vorsätzlichen 'Tierbefreiung' durch Tierrechtsaktivisten". Er behauptete laut "Heute", die Polizei sei nicht in der Lage, schnell genug am Ort des Geschehens zu sein und würde sich im Zoo nicht zurechtfinden. "Die Polizei verfügt auch nicht über die zoologischen Kenntnisse, um beurteilen zu können, wann ein gefährliches Tier noch vergrämt werden kann und wann es rasch getötet werden muss."
Zudem verfüge die Polizei auch nicht über die dementsprechenden Waffen, um ein Großwild aufzuhalten, sagte Hering-Hagenbeck gegenüber der "Heute". Der Tiergarten war gegenüber der APA bis zum frühen Nachmittag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.