Sie sorgen für Frust oder Zuspruch – definitiv aber für Gesprächsstoff. Erst Montagfrüh klebten sich in Wien Klimaaktivistinnen und -aktivisten der Letzten Generation wieder auf Straßen fest. Diesmal blockierten sie durch die Störaktionen die Südosttangente (A 23) und weitere Wiener Hauptverkehrsadern. Laut ÖAMTC "kollabierte" der Montagfrühverkehr.
Die Mittel der Gruppe sind umstritten. Online mehren sich Videos aus dem deutschsprachigen Raum, wo Zivilisten die Aktivisten bei Blockaden gewaltvoll von der Straße zerren, weil der Unmut wächst.
Dieser war auch am Wochenende groß, als in Deutschland zum Ferienstart Aktivisten Rollbahnen auf den Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf blockierten. Tausende Reisende saßen stundenlang fest. Im Nachbarland wird nun über Sicherheitslücken und härtere Strafen diskutiert.
"Nicht beliebig ins Grundrecht eingreifen"
"Das wurde auch von Niederösterreich schon vorgeschlagen", sagt Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Die Frage sei, wie weit die Politik ein "sondergesetzliches Signal" setzen will. "Nur der Punkt 'sie nerven, sie sind unbequem' reicht rechtlich nicht aus", sagt Bezemek. Man könne die derzeitige Rechtslage natürlich nachjustieren, aber der Jurist warnt: "Man kann nicht beliebig ins Grundrecht eingreifen. Die Versammlungsfreiheit ist in einem Rechtsstaat ein besonders hohes Gut."
Es sei ja auch dafür da, um Dinge aufzuzeigen. Im Falle der Letzten Generation ist das die Klimakrise, in der wir mittendrinstecken. So erlebt die Welt seit Monatsbeginn die höchsten mittleren Temperaturen, die jemals registriert wurden.
"Es gilt, eine Abwägung vorzunehmen", meint Bezemek. Wenn ein Rettungswagen nicht durchkäme – auch diese Vorwürfe gab es bereits – besteht laut Bezemek Gefahr für Leib und Leben Dritter.
Flughafen Wien gewappnet
So meint man auch beim Flughafen Wien-Schwechat: "Beim Flughafen geht es tatsächlich um eine Gefährdung von Leib und Leben der Aktivisten und der Passagiere, denn Flugzeuge können ihre Starts und Landungen ab einem gewissen Moment nicht mehr abbrechen, und selbst falls noch möglich, wäre der Bremsweg viel zu lang." Man verweist auf Paragraf 186 Strafgesetzbuch, "Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt." Man sei mit den Behörden in laufendem Kontakt, der Flughafen werde durch 600 Polizeibeamte "laufend bestreift". Jede derartige Aktion würde rasch erkannt und darauf reagiert werden.