Ein 36-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig. Er hatte im August 2022 vor ihrem Wohnhaus in Gegenwart eines gemeinsamen Kindes 30-mal auf die 32-Jährige eingestochen. Sie starb trotz Reanimationsversuchen an Ort und Stelle. Vor Gericht bestritt der Mann die Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Kindern wurde Trauerschmerzengeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte haftet laut Urteil auch für Folgeschäden. Dem Bruder des Opfers sprach das Gericht 5000 Euro zu.

Gewaltbeziehung

Das zehnjährige Zusammenleben des Paares, das drei gemeinsame Kinder hat, war laut Polizei von Gewalt geprägt. So wurde gegen den 36-jährigen Türken seit 2015 viermal ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, zudem bestand ein Waffenverbot.

Am Abend des 30. August 2022 brachte der Mann das dreijährige jüngste gemeinsame Kind nach Hause zu seiner Frau, von der er bereits getrennt lebte. Er schob den Kinderwagen zur Seite, sodass das Kind nichts sehen konnte, und stach 30-mal mit einem mitgebrachten Messer auf die 32-Jährige ein. Nach den tödlichen Stichen flüchtete der 36-Jährige, meldete sich kurz darauf aber bei der Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Kurz vorher aus Haft entlassen

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, dass er die Absicht gehabt habe, seine Frau zu töten. Er habe sie verletzen wollen, damit sie endlich aufwache, sagte er. Zudem sei er durch Drogen und Alkohol immer wieder aggressiv gewesen. Auf die Frage, warum die Frau sterben musste, behauptete er: Weil sie fremdgegangen sei.

Der 36-Jährige ist elffach vorbestraft, alle Vorstrafen seien zum Nachteil seiner Freundin bzw. seit 2021 Ehefrau, sagte die Richterin. Der Mann war erst eine Woche vor der Tat aus der Haft entlassen worden und hatte seiner Frau auch schon per SMS gedroht, sie zu töten.