Der Mann bekannte sich zum Mordvorwurf nicht schuldig, er gestand Totschlag. "Ich habe meine Frau getötet. Durch die Kränkung und Demütigung hat es mir die Füße weggezogen", sagte der Niederösterreicher. Nach der Tat hatte er angegeben, das Opfer leblos entdeckt zu haben. Ein Urteil soll am Donnerstag fallen.

Der Angeklagte soll die 57-Jährige am 24. August des Vorjahres in den Morgenstunden mit 15 wuchtigen Schlägen mit einem Spitzmeißel gegen den Kopf umgebracht haben, sagte die Staatsanwältin. Die Verletzungen seien mit "Brutalität und Endgültigkeit" zugefügt worden, so der gerichtsmedizinische Gutachter. Das Opfer starb an einem massiven Schädel-Hirn-Trauma.

Nach einer morgendlichen Laufrunde war der Angeklagte am 24. August 2022 ins Schlafzimmer gegangen, um sich zu seiner Frau ins Bett zu legen. Sie hatte ihn laut seiner Aussage zurückgewiesen. Daraufhin habe er einen Spitzmeißel aus dem Ankleidezimmer genommen, der dort als Schutz vor Einbrechern versteckt war. Auf seine Worte "Du bist so ein undankbares Luder. Warum machst du das?", habe die Frau erwidert: "Du bist selber schuld, du Egoist. Und jetzt geh und lass mich weiterschlafen." Der Angeklagte berichtete vor Gericht unter Tränen: "Sie hat mich weggeschickt wie einen Hund. Da hat mein Hirn auslassen. Das war so eine Demütigung. Ich war nicht Herr meiner selbst." Mehrmals habe er daraufhin mit der Waffe auf den Hinterkopf der Frau eingeschlagen.

Nach der Tat hatte der Beschuldigte die Katzenklappe beschädigt, damit einen Einbruch fingiert und wegen der Überwachungskameras einen Kurzschluss verursacht. Die gereinigte Tatwaffe hatte er auf dem Weg zum Einkaufen in einem Windschutzgürtel entsorgt. Nach seiner Rückkehr hatte er den Notruf gewählt und vorgegeben, seine Frau tot aufgefunden zu haben. "Ich habe mich mehr als stümperhaft benommen bei dieser Tat", resümierte der 65-Jährige. Er war zunächst als Zeuge vernommen, aber wenig später festgenommen worden.

Bei der Kriminalpolizei und vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin soll der Pensionist sinngemäß behauptet haben, dass ein unbekannter Einbrecher seine Frau umgebracht habe. Dem Angeklagten wird deshalb auch angelastet, die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vorgetäuscht zu haben. Zu diesem Vorwurf bekannte sich der 65-Jährige schuldig. Daten auf der Uhr des Mannes sollen Ermittler auf die Spur des Verdächtigen gebracht haben. Im Oktober legte er ein Geständnis ab.

Verteidiger Michael Dohr sprach von einer "Spontantat aufgrund eines Gefühlsausbruchs" und einer "plötzlichen Kränkung" als Auslöser. "Es gibt absolut kein Motiv, warum er das getan hat", betonte der Rechtsanwalt. Das Haus und weitere Vermögenswerte waren auf die Frau überschrieben. Die Idee dahinter soll gewesen sein, dass die Kinder des Mannes dies nicht erben. Ein finanzielles Motiv für die Bluttat bestritt der Beschuldigte.

Der Angeklagte sprach von einer Vorzeigeehe zu Beginn. Ab 2022 habe er sich "vernachlässigt gefühlt". Die Ehepartner hatten einander immer wieder Briefe geschrieben. In einer Nachricht des späteren Opfers vom August 2022 war zu lesen: "Es geht mir gar nicht gut, du merkst es nicht einmal. Du bist so ein Egoist." Die Persönlichkeit seiner Frau habe sich mit einer Krebserkrankung verändert, sagte der 65-Jährige.

Als "Demütigung" und "Provokation" hatte der Angeklagte etwa empfunden, dass seine Frau im August 2022 den im Haus befindlichen Revolver versteckt hatte - mit den Worten "es ist zu unser beider Sicherheit". Das spätere Opfer soll unter falschem Namen einen Beratungstermin für eine Scheidung gemacht, die Codes für die Videoüberwachung geändert und einen Arbeitsplatz gesucht haben. Davon will der Angeklagte erst nach dem Tod seiner Frau erfahren haben.

"Es gibt meines Erachtens einen objektiven Beweis, dass diese Tat niemals geplant war", erklärte der Verteidiger. Laut Pulsuhr hatte der Angeklagte wenige Minuten zuvor eine Pulsfrequenz von 66. Um 7.01 Uhr war der Wert extrem angestiegen, 47 Minuten später lag er noch bei 109.

Die Befragung des Beschuldigten dauerte bis in die Abendstunden, danach standen mehrere Gutachten auf dem Programm. Der Gerichtsmediziner ging aufgrund von Spuren auch von einer Gewaltanwendung gegen den Hals aus. Der Angeklagte bestritt, seine Frau gewürgt zu haben. An der Leiste wurde eine weitere Stichverletzung festgestellt, die dem Gutachter zufolge nicht mit einem Spitzmeißel zugefügt worden war.

Laut der psychologischen Sachverständigen weist der Beschuldigte "zwanghafte, perfektionistische Tendenzen" und eine "narzisstische Neigung" auf: "Er hat sich gesehen und das Umfeld nicht." Eine psychiatrische Erkrankung wurde nicht festgestellt. Der Angeklagte habe eine "sehr hohe Fähigkeit, sich zu verkaufen und zu vermarkten". Das Rückfallrisiko sei "sehr gering". Eine Kränkung durch ein mögliches Verlassenwerden hat laut der Gutachterin eine "massive Wut" ausgelöst, die zur Bluttat geführt habe. Laut einem toxikologischen Gutachten hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt weder Alkohol noch Drogen im Blut.

Der Geschworenenprozess am Landesgericht Wiener Neustadt war gegen 20.00 Uhr nach wie vor im Laufen. Für den zweiten Verhandlungstag am Donnerstag sind Zeugenbefragungen geplant.