Die Aufhebung der Corona-Verordnungen mit Ende Juni wurde am Donnerstagabend im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Davon umfasst ist unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung.
Weitere per Monatsende aufgehobene Verordnungen - insgesamt sind es neun - betreffen die Absonderung Kranker, Betriebsbeschränkungen für Firmen bei Coronafällen, Bestimmungen zu Geldstrafen nach dem Covid-19-Maßnamengesetz sowie Einreisebestimmungen, geht aus der Sammelnovelle () hervor. Mit dieser Kundmachung setze das Gesundheitsministerium einen weiteren Schritt, um den Übergang in die allgemeinen Regelstrukturen zu gewährleisten, hieß es gegenüber der APA.