Weil ein Salzburger seine Hündin im Vorjahr mindestens eine Woche lang unversorgt in seiner Wohnung alleine zurückgelassen hatte, wurde der 24-Jährige am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Tierquälerei zu drei Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt. Laut Strafantrag musste das Tier in dem von Fäkalien verunreinigten Zimmer ohne Nahrung verbringen. Der Angeklagte war nicht geständig. Er wurde jedoch von einem Zeugen belastet.
Das Gericht sprach dem Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen (OÖ), der "Lissy" im November 2022 aufgenommen hatte, 1000 Euro für die Versorgung des Hundes zu. Der alkoholabhängige Beschuldigte hatte erklärt, dass er einen Freund beauftragt habe, auf seine Pitbull-Hündin während seiner Abwesenheit aufzupassen. Doch der Zeuge stritt dies ab. Bei der ausgesprochenen Strafe gegen den mehrfach vorbestraften 24-Jährigen handelte sich um Zusatzstrafe.
Nach einem Hinweis wurde "Lissy" am 8. November von der städtischen Behörde aus der Wohnung befreit. "Nur langsam konnten wir diese furchtbar arme Hündin, die der Täter wohl beinhart hätte verdursten lassen, wieder aufpäppeln. Zu Weihnachten wurde sie schließlich von einem Salzburger adoptiert, mit dem sie überallhin mitkommen und lange Spaziergänge machen darf – ein richtiges Weihnachts-Happy-End", erklärte Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler in einer Aussendung. Bei einem Strafrahmen von zwei Jahren für Tierquälerei hätte sie sich ein abschreckendes Urteil erwartet, kritisierte Stadler das "milde Urteil".