In Tirol ist am Freitag erneut ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden. Die Tiroler Landesregierung erließ eine entsprechende Verordnung für ein Tier im Ötztal, das nun für acht Wochen in 45 Jagdgebieten erlegt werden darf, hieß es in einer Aussendung. Erst am Mittwoch wurde eine Abschussverordnung für einen Wolf in Osttirol erlassen.
Der Wolf im Ötztal soll im Bereich der Leierstalalm im Gemeindegebiet von Umhausen im Zeitraum von 16. bis 17. Mai vier Schafe gerissen haben. "Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann", sagte der zuständige LHStv. Josef Geisler (ÖVP). Ende März wurde ein Wolf von einer Wildtierkamera in Oetz aufgenommen. Wölfe können dann abgeschossen werden, wenn sie beispielsweise sachgerecht geschützte Tiere auf Heimweiden oder – wie in diesem Fall – wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten angreifen, hieß es.
Prämie für Wolfabschuss
Um Jägern einen "zusätzlichen Anreiz zur Erlegung der Schadwölfe zu bieten", beschloss die Gemeinde Umhausen nun eine Prämie auf den Abschuss, berichtete die "Tiroler Tageszeitung". Jenes Revier der Gemeinde Umhausen, in dem ein Wolf erlegt wird, bekommt die Hälfte der Jagdpacht von der Gemeinde zurückerstattet. "Wir wollen damit als Gemeinde aktiv einen Beitrag leisten, dass das Problem Schadwolf gelöst wird", sagte Bürgermeister und ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf.
Im April wurde im Tiroler Landtag eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf – und nicht für ein Individuum. In Osttirol wurde am Mittwoch erstmals nach dem neuen Regelwerk ein Wolf zum Abschuss freigegeben, nachdem ein Wolf ein Schaf gerissen hatte, das durch einen wolfsabweisenden Zaun geschützt war.