Corona hat sich negativ auf die Beschäftigung von Müttern ausgewirkt. Entgegen dem langjährigen Trend ist die Zahl der Rückkehrerinnen in den Job nach einer Geburt gesunken. Zudem ist die Väterbeteiligung bei der Karenz zurückgegangen, zeigt eine Studie der L&R Sozialforschung im Auftrag der AK Wien. Einen Zusammenhang gibt es hier mit dem Einkommen der betroffenen Frauen.
Bei einem Brutto-Monatsbezug von über 4000 Euro der Frau geht mehr als jeder dritte Vater in Karenz. Verdient die Frau vor der Geburt unter 1000 Euro, nimmt nur jeder zwanzigste Vater Karenz in Anspruch.
Insgesamt ist die Väterbeteiligung freilich zurückgegangen. Wiesen bei Geburten 2016 noch rund 15 Prozent der Paare eine Beteiligung des Vaters an der Elternkarenz auf, waren es 2018 nur noch rund 13 Prozent. Bei weiteren fünf Prozent bezieht der Vater zwar Kinderbetreuungsgeld, unterbricht seine Erwerbstätigkeit aber nicht.
Dies hat nicht mit Corona zu tun, sehr wohl aber, dass Frauen zuletzt nach der Geburt länger dem Erwerbsleben fernblieben. Seit 2006 gibt es das Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer und erstmalig wurde ein Rückgang bei den Wiedereinstiegsquoten vermerkt.
Enorme Belastung durch Schulschließungen, Homeoffice
Beim zweiten Geburtstag des Kindes lag die Wiedereinstiegsquote bei Frauen mit Geburten im vierten Quartal 2018, deren Rückkehr schon in die Pandemie gefallen wäre, um drei Prozentpunkte unter jener des vierten Quartals 2017 – ein Rückgang von 67,5 auf 64,5 Prozent. Betrachtet man die Quoten nach Branchen, fällt auf, dass Frauen, die in der Gastronomie und im Tourismus sowie in der Reinigung beschäftigt sind, stark betroffen sind. Dies hängt mit Kündigungen während der Hochphase der Coronazeit zusammen.
Die Unsicherheiten durch die vielen Schließungen in Schulen und Kindergärten und die enormen Belastungen durch Homeoffice, Homeschooling, Homekindergarten, Haushalt und vieles mehr hätten dazu geführt, dass Frauen wieder länger zu Hause blieben und dann verspätet in den Job einstiegen, sagte Ingrid Moritz, Leiterin Abteilung Frauen und Familie in der AK. Der Backlash durch Corona, den die Frauenpolitik insgesamt erlebt habe, zeige sich also auch in diesem Bereich.
Zu den Arbeiterkammer-Forderungen zählt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes, um so vor allem den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Weiters will man eine Erhöhung des Familienzeitbonus sowie des Partnerschaftsbonus und einen Mindestlohn von 2000 Euro.