Nur mehr bis 30. April gilt in ganz Österreich in vulnerablen Bereichen wie Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und in Arztpraxen eine Maskenpflicht. Ebenfalls auslaufen wird zeitgleich die sogenannte Risikogruppenfreistellung. Ende Juni ist dann auch die Meldepflicht bei einer Covid-19-Erkrankung Geschichte.
Den Fahrplan für das Ende der Coronamaßnahmen hat die Regierung bereits im Ministerrat am 1. Februar beschlossen. "Die Pandemie geht, das Virus bleibt, und wir werden damit umgehen können", sagte damals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Der Fahrplan sieht vor, dass bis zum Sommer die Regelungen stufenweise auslaufen. Ab 30. Juni soll wieder "Normalbetrieb" herrschen.
Keine meldepflichtige Krankheit mehr
Am 1. Mai fällt zunächst die Maskenpflicht in den letzten Bereichen. Vor den Sommerferien – mit dem 1. Juli – wird Sars-CoV-2 dann keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.
Impfungen weiter kostenlos
Impfungen, Tests und die Abgabe von Covid-19-Medikamenten sollen laut dem Vorhaben kostenlos bleiben, aber in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems überführt werden. Dazu hat das Gesundheitsressort am 5. April das sogenannte Covid-19-Überführungsgesetz für das schrittweise Auslaufen der Coronamaßnahmen vorgelegt (Begutachtungsfrist bis 3. Mai). Gratis-Tests soll es nur noch geben, um bei Patienten mit Symptomen abzuklären, ob sie Covid-19-Medikamente brauchen. Das Abwassermonitoring wird um weitere Krankheitserreger ergänzt. Die Impfzentren werden abgebaut.
Bereits mit Ende April endet auch die sogenannte Risikogruppenfreistellung, die coronabedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen. Damit wurde jenen Personen Schutz geboten, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Die Kosten für die Freistellung wurden bisher der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu 100 Prozent ersetzt.