Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat einen Landwirt aus dem Bezirk Feldkirch wegen untragbarer Zustände in der Tierhaltung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch angezeigt. Die Tierschützer veröffentlichten am Mittwoch Bilder von Kühen in einem völlig verdreckten Stall, ein Kalb stand auf einem Müllberg, eine tote Kuh steckte mit dem Kopf in Metallstangen fest. Dem Tierhalter wurden seine Rinder nun abgenommen, wie Landesveterinär Norbert Greber informierte.
Der VGT hatte am Mittwochvormittag auf die Zustände auf dem Stallgelände aufmerksam gemacht. Besonders schlimm schaute es den Fotos zufolge - die laut Behörde die Realität abbildeten - im und um den Kuhstall aus: In einem Güllesee beim Gebäude lagen Siloballen, Rinder standen auf hohen Misthaufen, außerdem hatten die Tiere schwere Kotplatten am Fell. Der VGT berichtete außerdem von Tieren mit eingefallenen Körpern, verformten Eutern und geröteten Hautstellen. Ein Video einer Anrainerin zeige ein totes Rind, das mit Kopf und Hals in Metallstangen festzustecken schien und vermutlich so starb.
Aufgrund mehrerer, wiederholter und deutlicher Verstöße gegen die Tierhaltungsvorschriften habe die zuständige Tierschutzbehörde dem landwirtschaftlichen Tierhalter seine auf dem Hof gehaltenen Rinder inzwischen abgenommen und vorübergehend in der Sammelstelle Dornbirn-Schoren untergebracht, erklärte Landesveterinär Greber am Mittwochnachmittag. Bereits im Sommer 2022 habe die Veterinärbehörde Mängel in der Tierhaltung festgestellt und angezeigt. In weiterer Folge habe der Tierhalter sich an die Vorschriften gehalten, wie eine Nachkontrolle ergeben habe.
"Krasser Sonderfall"
Ende März 2023 seien jedoch erneut Mängel in der Tierhaltung zutage getreten. Nach einer unverzüglichen Behebung dieser Mängel habe die Amtstierärztin bei einer erneuten Nachkontrolle aber wiederum deutliche Verstöße gegen die Tierhaltungsvorschriften festgestellt. Deshalb seien dem Tierhalter seine derzeit zehn Rinder abgenommen worden. Die behördliche Unterbringung der Tiere erfolge vorübergehend für die Dauer von längstens acht Wochen. Bis dahin müsse entweder eine ordnungsgemäße Tierhaltung auf dem Hof des Landwirtes sichergestellt sein, oder es müsse eine anderweitige Unterbringung der Tiere gewährleistet werden, so Greber. Er sprach von einem "krassen Sonderfall". Der VGT hatte den Vorwurf geäußert, die Behörde handle nicht schnell genug.
Wunsch nach schnellerem Eingreifen
Ein schnelleres Eingreifen wünschte sich auch die Landtagsabgeordnete Nadine Kasper (Grüne). "Tierwohl muss in der Landwirtschaft an erster Stelle stehen. Wenn es zu derartig verstörenden Zuständen auf Höfen in Vorarlberg kommen kann, dann brauchen wir schneller eingreifende Behörden", sagte sie und bedankte sich beim VGT. FPÖ-Tierschutzsprecherin Nicole Hosp verlangte in einer Aussendung "volle Aufklärung über die Begleitumstände dieser offenkundigen Verstöße gegen die Tierhaltungsvorschriften". Es müsse klar sein, dass so etwas im Land keinesfalls toleriert werde.