Knapp drei Jahre dauerte die Pandemie an, jetzt präsentierte der Rechnungshof Handlungsempfehlungen für die staatliche Krisenbewältigung in einem Covid-19-Themenpapier. Grundlage für die niedergeschriebenen Empfehlungen: 18 Prüfungen, die das Kontrollorgan zum Thema in der Vergangenheit im Rahmen der Pandemie bereits publiziert hat. Einige weitere befinden sich derzeit in Bearbeitung.

"Ich verstehe den Beitrag des Rechnungshofes im Herausarbeiten von Verbesserungspotenzialen", sagt Rechnungshof-Präsident Margit Kraker im Vorwort des Themenpapiers. "Lehren für die Zukunft heißt für mich nicht, die Pandemie im Nachhinein verdrängen zu wollen, sondern zutage getretene Probleme kritisch aufzuarbeiten, um uns besser aufzustellen." Unter anderem werden darin präzise Förderkriterien und zeitgemäße Rechtsgrundlagen als essenziell für die Krisenbewältigung beschrieben.

Kein zeitgemäßes Epidemiegesetz

So stammen das Epidemiegesetz und der nationale Pandemieplan noch aus dem Jahr 2006 und bedürfen dringender Überarbeitung und Anpassung, heißt es in den Handlungsempfehlungen. Bei Ausbruch der Pandemie hatte Österreich, trotz seit Jahren abgelaufener Fristen, Gesundheitsvorschriften der WHO, die zudem für die zwischenstaatliche Abstimmung bei einer Pandemie essenziell gewesen wären, noch nicht umgesetzt. Bereits 2012 hätte es nach einer Evaluierung eine dringende Aktualisierung gebraucht, heißt es seitens des Rechnungshofes.

Zudem habe es mangelnde, wechselseitige Zusammenarbeit als auch ungeeignete Abwicklungsstrukturen gegeben. Dies ging aus Prüfungen aus dem ersten Pandemiejahr 2020 hervor. Die Konzeption neuer Unterstützungsleistungen seien laut dem Rechnungshof nicht ausreichend durchdacht gewesen, zudem mangelte es ihnen an Treffsicherheit.

Schuldenstand beträgt nach Schätzungen 353,2 Milliarden Euro

47,7 Milliarden Euro wurden für Gesundheitsmaßnahmen und Hilfsleistungen bis Ende 2022 ausbezahlt, allerdings konnten die Programme das Risiko von Überzahlungen nicht einfangen. 14,3 Milliarden Euro beliefen sich auf Zuschüsse der eigens gegründeten Hilfsagentur COFAG, 9,8 Milliarden Euro flossen in die Kurzarbeit. Im Herbst 2022 betrug der Schuldenstand Österreich Schätzungen zufolge 353,2 Milliarden Euro.

Notwendig seien in Zukunft funktionierende Meldesysteme, aber auch ein klar geregeltes Zusammenspiel zwischen Gesundheitsministerium, Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich. Gefehlt habe laut Themenpapier eine allgemeine gesetzliche Regelung für eine Informations- und Zusammenarbeitsverpflichtung im Krisenfall. Der Rechnungshof hielt dem Bund jedoch zugute, unter anderem die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems, die rasche Umsetzung einzelner Maßnahmen und die Stabilisierung des Arbeitsmarktes erfolgreich garantiert zu haben.

Überförderung von bis zu 29 Millionen Euro in Unternehmen

Teilweise unpräzise seien zudem die Kriterien für die Unternehmenshilfen der COFAG gewesen – die antragstellenden Unternehmen hätten ihre Zahlungsunfähigkeit oder einen konkreten Liquiditätsengpass nicht darlegen müssen. Dafür seien die Zuschüsse allerdings bestimmt gewesen. Umsatzersatz und Kurzarbeitshilfe konnten kombiniert werden, dies führte in weiterer Folge zu einer "systematischen Überförderung von Personalkosten". Das führte allein im November 2020 zu einer Überförderung von bis zu 29 Millionen Euro in 50 großen Unternehmen.

Zentrale Fördervoraussetzungen seien ebenfalls nicht systematisch geprüft worden – ein Beispiel sei die Familienbeihilfe, bis zum März 2021 war sie ohne Nachweise weiter ausbezahlt worden. Deswegen empfiehlt der Rechnungshof Vorgaben für die Kontrolle der Fördervoraussetzungen festzulegen, Konzepte für die nachgelagerte Kontrolle zu entwickeln und die Transparenz der Förderungen sicherzustellen. Auch IT-Sicherheit für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung während Homeoffice-Arbeit müsse laut Rechnungshof sichergestellt werden. Die Ausgaben für externe Leistungen müssten reduziert werden, und dafür auf interne, bestehende Ressourcen in der Verwaltung zurückgegriffen werden. Bis Mitte 2022 fielen für externe Leistung nämlich Kosten von circa 36 Millionen Euro an.