Immer wieder kommt es auf Almen zu Unfällen mit Mutterkühen. Besonders tragisch endete ein Vorfall in Tirol. Sechs Jahre ist es her, dass eine 70-Jährige im Tiroler Unterland von Kühen attackiert und in weiterer Folge getötet worden war. Jetzt fordert die Familie der Frau aus der Gemeinde Kirchdorf 260.000 Euro Schadenersatz, das berichtet die "Tiroler Tageszeitung".
Am 7. Juni 2017 kam es auf dem Weg zur Kranzhornalm bei Erl zu der Tragödie. Auch die gleichaltrige Cousine und der Chihuahua Koko waren bei dem Ausflug dabei. Kurz vor der Alm trafen die Frauen auf mehrere Rinder, die friedlich in der Wiese lagen. Die Mutterkühe hinter der Kuppe bemerkten die Frauen allerdings zu spät. "Die Tiere rannten die Frauen von hinten um", schilderte Martin J. Moser, Anwalt der Hinterbliebenen, der "Tiroler Tageszeitung". Die Cousine kam glimpflich davon, die 70-jährige Kirchdorferin erlitt schwerste Verletzungen. Obwohl der Almwirt, weitere Helfer und Flugretter rasch zur Stelle waren, konnte die Frau nicht mehr gerettet werden.
Letzte Verhandlung am Montag
Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, brachte der Anwalt im Auftrag des Ehemanns, der Tochter und der Enkelin der Verstorbenen die Schadenersatzklage gegen den Kuhbesitzer und den Almwirt ein. Nach Ansicht der Klägerinnen und Kläger waren die Kühe nicht ausreichend gesichert. Als Beleg dafür verwies Moser auch auf den nach dem Unglück angebrachten Zaun, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" weiter.
Im Dezember 2020 wurde das Zivilverfahren mit der ersten Tagsatzung eröffnet, die Verhandlung am Montag war der dritte und damit letzte Akt. Dabei bestritten die Anwälte der Beklagten erneut deren Verantwortung. Sie beriefen sich dabei auf Tafeln, mit denen vor Kühen gewarnt wird. Und dass die Wanderinnen einen anderen Weg wählen hätten können, der mehr Sicherheit geboten hätte.
Streitfrage um Leine
Eine Streitfrage war zudem, wie die 70-Jährige den Hund gesichert hatte. Eine am Gürtel befestigte Leine ist in einem ähnlichen Verfahren als Teilschuld des Opfers beurteilt worden. Beim Verfahrenstermin am vergangenen Freitag betonten die Hinterbliebenen, dass die Verstorbene die Leine immer in der Hand gehalten und niemals am Hosenbund oder ähnlichem fixiert hatte. Das Urteil wurde, wie bei Zivilverhandlungen üblich, nicht sofort gefällt.