In Wien sorgen Gangbetten in Spitälern seit Jahren regelmäßig für Diskussionen - und für wiederholtes Einschreiten der Volksanwaltschaft. "Kurier" und "Kronen Zeitung" haben am Donnerstag Fotos veröffentlicht, die eine Patientin im Wiener AKH auf zwei Matratzen am Gangboden zeigen, neben Gangbetten. Das Spital erklärte, eine Unterbringung am Boden auf dieser Station komme nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Angehörigen vor.
Auch die Tochter der Frau bekräftigte im Gespräch mit der APA, dass dies "die beste Lösung" für ihre Mutter gewesen war. Die demente Frau habe vergessen, dass die nach einem Bruch nicht aufstehen darf, weshalb die Lagerung am Boden "eine Vorsichtsmaßnahme war". "Meine Mutter lag in der Nähe des Schwesternstützpunktes, sie konnte dort viel besser beobachtet werden als in einem Zimmer, wo die Tür geschlossen ist", sagte die Tochter. Außerdem sei es "nur für eine Nacht gewesen". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten sich trotz angespannter Personalsituation auch "wahnsinnig bemüht". "Es gab auch eine Sitzwache in der Nacht", betonte die Tochter. Dass Fotos ihrer am Boden liegenden Mutter angefertigt und Medien zugespielt wurden, "finde ich nicht in Ordnung", sagte die Frau.
"Gelindeste Mittel zur Abwehr von Gefährdung"
Die Aufnahmen stammen aus der Uniklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Bilder entstanden in der Nacht auf den 14. Februar. Ein Leintuch wurde als Sichtschutz über die Patientin gespannt. In besagter Nacht mussten laut AKH 29 statt der vorgesehenen 28 Patientinnen und Patienten versorgt werden. Bei der Unterbringung am Boden gehe es darum zu verhindern, dass Patienten, die nach Unfällen verwirrt oder unruhig sind, aus dem Bett fallen. Es handle sich um das gelindeste Mittel zur Abwehr von Fremd- und Selbstgefährdung.
"In Ausnahmefällen müssen Maßnahmen, wie Unterbringung in unmittelbarer Nähe des Pflegestützpunktes, an dieser einen unfallchirurgischen Station gesetzt werden", schrieb das AKH am Donnerstag in einer Stellungnahme gegenüber der APA. In einem Zimmer sei keine lückenlose Beobachtung durch das Personal möglich. "Patientinnen und Patienten mit kognitiven Einschränkungen, die auf zwei Matratzen ohne Bett untergebracht werden, können direkt überwacht werden, ohne dass sie sich selbst gefährden und ohne dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind", so die Argumentation des AKH. Im Sinne der Patientensicherheit sei es wichtig, Patientinnen und Patienten "zumindest eine Nacht zu beobachten".
"Gibt solche Situationen"
Martin Nagl-Cupal, Vorstand des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität Wien sagte im "Ö1"-Mittagsjournal, dass es durchaus Situationen gebe, wo eine Lagerung am Boden sinnvoll ist, etwa um einen Oberschenkelhalsbruch durch einen Sturz aus dem Bett zu verhindern. Damit werde eine Einschränkung der persönlichen Freiheit vermieden. Alternativ können Niederflurbetten und Sturzmatratzen verwendet werden. Auch Wolfgang Hofer, Vorsitzender der Personalvertretung im AKH, verwies darauf, dass die Lagerung am Boden "wohl eine Sicherheitsmaßnahme" war und bei psychisch beeinträchtigten Personen ein "nicht unübliches Verfahren" sei. Darauf hatte auch das AKH in einer Stellungnahme verwiesen, "da Menschen, welche durch einen Unfall aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden, vermehrt zur Entwicklung eines akuten Delirs neigen und damit eine Selbstgefährdung durch Stürze aus dem Bett einhergeht". Aber auch Personalnot und gesperrte Betten führen laut Hofer zu solchen Maßnahmen.
Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek kann "aus ethischen und hygienischen Gründen eine Lagerung am Gangboden nicht gutheißen", sagte er dem "Kurier". In einer Notsituation sei dies aber wohl das gelindeste Mittel. "Sollten solche Vorfälle gehäuft auftreten, wäre das nicht zu tolerieren", sagte Jelink. Besser wäre es gewesen, eine Überwachungsperson zu organisieren, betonte der Patientenanwalt.
Solche "Sitzwachen" gibt es im AKH. Diese Aufsichtspersonen für kognitiv eingeschränkte Patientinnen und Patienten wachen über Nacht am Bett, was Betroffene beruhigt und das Pflegepersonal entlastet. Laut der Tochter gab es in der Nacht auch eine Sitzwache für ihre Mutter. Im Vorjahr wurde am AKH bereits für rund 2.000 Pflegetage - von insgesamt 500.000 - eine Sitzwache angefordert. Der Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurde dadurch nach Angaben des Spitals um rund 35 Prozent gesenkt.