Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben zumindest vorerst weiter eine Kassenleistung. Die von der Ärztekammer angedrohten Kündigung des Kassenvertrages hat die Kurie der niedergelassenen Ärzte am Mittwoch vorerst noch nicht ausgesprochen, sie bleibt aber im Raum. Ein von der Politik bzw. der Sozialversicherung vorgelegtes Angebot reicht der Standesvertretung noch nicht, sie verlangt weitere Gespräche.

Ende des Vorjahres hatte der Bund ein Budget von 17 Millionen Euro zugesagt, um die seit Ende der 1990er Jahre nicht mehr valorisierten Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes anzuheben. Damit sollte die schon damals angedrohte Vertragskündigung verhindert und eine Erhöhung um 77 Prozent erreicht werden.

Ende Februar hatte die Ärztekammer aber wieder Alarm geschlagen und betont, dass sich damit nur eine Anhebung um 62,5 Prozent ausginge. Die Kammer begründete dies mit der inzwischen stark gestiegenen Inflation und verlangte um weitere 4 Millionen Euro mehr.
"Wir müssen den MKP-Vertrag  im Sinne der bestehenden Beschlüsse kündigen", bedauerte im März der Obmann der Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, der steirische ÄK-Vizepräsident Dietmar Bayer.

Knapp 20 Millionen Euro

Nun wurde das Angebot der Sozialversicherungen erhöht. Wie der Vorsitzendes des Dachverbandes, Peter Lehner, erläuterte, wurden, die 17 Millionen auf 19,75 Mio. Euro aufgestockt. Damit hätten die Tarife für die Ärzte um 75,06 Prozent bei allen Positionen mit Ausnahme des Ultraschalls angehoben werden können, so Lehner via Ö1.

"Spitz auf Knopf"

Das Angebot lasse "ein wenig Bewegung erkennen, beinhaltet aber noch viele offene Fragen. Diese müssen mit dem Gesundheitsministerium in substanziellen Gesprächen geklärt werden", forderte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, weitere Verhandlungen.

Beschlusslage

Man stehe jederzeit für Gespräche zur Verfügung, es stehe aber weiter "Spitz auf Knopf", sagt Wutscher, der warnend in den Raum stellte, dass es nach wie vor eine aufrechte Beschlusslage gebe, den Vertrag mit Ende März zu kündigen, falls es bis dahin zu keiner Einigung komme. Wirksam würde die Vertragskündigung dann mit Ende Juni werde.

Für die Patienten könnte dies bedeuten, dass sie die Untersuchungen als Privatleistung zu bezahlen hätten - mit der Möglichkeit einer nachträglichen Teil-Refundierung. Dazu müsste es aber auch im Falle einer Vertragskündigung nicht unbedingt kommen.

Bundesschiedskommission

Lehner kündigte jedenfalls für den Fall einer Ablehnung durch die Ärztekammer den Gang zur Bundesschiedskommission an. Dort würden unabhängige Richter entscheiden, ob das Angebot ausreichend und der Vertrag weiter gültig sei, so der Dachverbands-Chef.

Die Ärztekammer drängt jedenfalls auf weitere Verhandlungen. es wurde betont, dass es ihr dabei nicht nur ums Geld gehe, sondern viele Punkte offen seien. Genannt werden dabei etwa die angestrebte Digitalisierung und die Leistungserweiterung.

Mehr Angebot

Die Regierung hat angekündigt, das 1974 eingeführte gelbe Büchlein in einen "Eltern-Kind-Pass" umzuwandeln und bis zu 2024 zu digitalisieren und seinen Leistungen zu erweitern. Die Leistungen sollen um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert werden. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung sollen aufgenommen werden. Mit der Digitalisierung soll die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden. So sollen Befunde zwischen behandelnden Ärzten und Hebammen in elektronischer Form leichter weitergegeben werden können.