Hessenthaler nahm am Montag in Begleitung seines Rechtsanwalts Oliver Scherbaum am Wiener Landesgericht als Zuhörer an einem Prozess teil. Sein Mandant habe "vor wenigen Wochen" die Fußfessel erhalten und gehe in Wien einer Beschäftigung nach, sagte Scherbaum der APA.
In der Verhandlung ging es um den Ibiza-Untersuchungsausschuss – konkret um eine versuchte Bestimmung zur falschen Zeugenaussage im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Hessenthaler soll das "Ibiza"-Video produziert haben, das den damaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchen-Nichte zeigte.
Bedingte Entlassung
Wie Scherbaum erläuterte, hätte Hessenthaler, der im Dezember 2020 in Berlin festgenommen, an Österreich ausgeliefert und in U-Haft genommen worden war, Anfang April jedenfalls zwei Drittel seiner Strafe verbüßt gehabt. Er wäre damit zur bedingten Entlassung angestanden.
Hessenthaler war im März 2022 wegen Kokainhandels und Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig, sämtliche dagegen eingebrachten Rechtsmittel sowie Enthaftungsanträge wurden von der Justiz abgelehnt.
Beschwerde
Die heimische Rechtsordnung sieht die Anrechnung der U-Haft auf gerichtlich verhängte Freiheitsstrafen vor. In Österreich ist das gerichtliche Verfahren um das Suchtgift-Delikt damit erledigt. Scherbaum betonte aber, dass man eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorbereite.
Hessenthaler selbst wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben. Er habe "aus Interesse" an der Verhandlung teilgenommen, bemerkte sein Rechtsvertreter abschließend.