Mit der Anklage gegen den bekannten Theater- und Filmschauspieler Florian Teichtmeister, der sich 58.000 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Unmündigen und Minderjährigen verschafft und besessen haben soll und sich deswegen am 8. Februar am Wiener Landesgericht verantworten muss, ist die digitale Form des sexuellen Kindesmissbrauchs in den Fokus gerückt. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, bestätigte das Bundeskriminalamt am Montag.

"Der vereinfachte Zugang zum Internet via Smartphones und anderer Geräte wie Tablets, aber auch die vermehrten Meldungen aus dem Ausland und die verbesserte internationale Kooperation mit den verschiedenen Organisationen und Behörden führen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen", hieß es auf APA-Anfrage. Wurden 2012 von der Statistik noch 572 bei den heimischen Behörden angezeigte Straftaten wegen illegaler pornografischer Darstellungen Minderjähriger (207a StGB) erfasst, wovon 535 geklärt werden konnten, waren es 2021 bereits 1.921. Klären ließen sich davon 1.775.

Dass Teichtmeisters Anwalt Michael Rami argumentiert, Teichtmeister sei „ein rein ‚digitales‘ Delikt vorzuwerfen“, ist für Opfer von Kindesmissbrauch ein Schlag ins Gesicht. Laut Hedwig Wölfl, Leiterin der Kinderschutzorganisation die möwe, ist die Argumentation des „digitalen Delikts“ „fast zynisch“. Der Konsum von Darstellungen sexueller Gewalt und Kindesmissbrauchs bedeute, dass dieser zuvor geschehen sei, so Wölfl laut ORF.at

Mehr als 10.000 Fälle im Vorjahr

Über die im Bundeskriminalamt angesiedelte Meldestelle gegen Kinderpornografie sind 2022 insgesamt 336 Hinweise eingegangen. Das US National Centre For Missing And Exploited Children (NCMEC) hat dem Bundeskriminalamt 2021 5.869 Verdachtsmeldungen übermittelt. Mehr als 10.000 Verdachtsfälle hat diese NGO im Vorjahr nach Österreich gemeldet – dadurch konnten bisher über 780 Tatverdächtige ausgeforscht werden.

"Und daraus war es uns möglich, 781 österreichische Straftäter zu identifizieren. Das ist ein neuer Spitzenwert", sagt Jürgen Ungerböck, Leiter des Büros "Sittlichkeit und Kinderpornografie" im Bundeskriminalamt, am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Im Jahr 2021 waren es noch 5.900 Verdachtsmeldungen in Österreich gewesen – jetzt sind es fast doppelt so viele. Ungerböck geht sogar von einem Rekordwert an Anzeigen im Bereich Kinderpornografie in der bisherigen Kriminalstatistik aus.

Sechs Monate altes Baby missbraucht

Die NGO sei es zu verdanken, dass man diese Anzeigen habe und dadurch viele Kinder identifizieren konnte, „die sexuell missbraucht werden, wo wir sonst gar nicht dahintergekommen wären", stellt Jürgen Ungerböck klar und berichtet von einem schockierenden Fall. "Das schlimmste war im vorherigen Jahr ein sechs Monate altes Baby!" Ein Neugeborenes in Oberösterreich, das laut Ungerböck vom Lebensgefährten einer Verwandten schwer missbraucht worden ist. Der Fall war laut Ö1 bisher noch nicht medial bekannt.

Sechs Polizisten für 10.000 Fälle

Derzeit arbeiten im Bundeskriminalamt gerade einmal sechs Polizisten an der Identifizierung von Tätern und Opfern – so konnten eben aus 10.000 Verdachtsmeldungen vorerst nicht mehr als 781 Verdächtige in Österreich identifiziert werden. Viele seien auch nicht identifizierbar. „Wir versuchen die herauszufiltern, wo wir den Verdacht haben oder wo es eben auch klar ist, dass hier ein Kind noch in Gefahr ist." Es fehle allerdings nicht nur an Personal, das bereit ist, diese Arbeit zu machen: „Der Dienstgeber ist gefordert, dass er uns entsprechendes Know-How zur Verfügung stellt – nämlicher technischer Natur: Hardware und Software", so Jürgen Ungerböck.

Seitens des Bundeskriminalamts zeigte man sich am Montag zufrieden, dass von den Fällen, die den heimischen Behörden bekannt werden, sich ein erheblicher Teil klären lässt. Die Aufklärungsquote lag in den vergangenen Jahren immer deutlich über 80 Prozent, 2021 bei 92,4 Prozent. Beim Bundeskriminalamt gibt es mit dem Referat für Sexualstraftaten und Online-Kindesmissbrauch eine eigens auf diese Deliktsform spezialisierte Ermittlungseinheit. Diese dient als österreichische Zentralstelle für die Auswertung von Meldungen zu Kinderpornografie und Kindersextourismus sowie zur Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.

Enorme Herausforderung

Für die Ermittler stellen die Vielzahl an gemeldeten Verdachtsfällen eine enorme Herausforderung dar, hieß es am Montag. Jeder Verdachtsfall werde geprüft, erhärtet sich die Verdachtslage bzw. ist der Tatbestand des § 207a StGB erfüllt, werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Expertinnen und Experten geben allerdings zu bedenken, dass hinsichtlich des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern die Dunkelziffer enorm sein dürfte. Was das einschlägige Material betrifft, kann der Provider kontaktiert und die Löschung veranlasst werden, sofern der Server, auf dem sich die Dateien befinden, den Standort in Österreich hat. Liegt der Server im Ausland, ist eine Löschung oft schwierig oder gar unmöglich. Befindet sich der Host im Ausland, werden zwar die zuständigen Behörden via Interpol verständigt. Ob dann eine Löschung erfolgt oder erfolgen kann, obliegt der jeweils nationalen Rechtslage. Bilder, die sich einmal im Internet bzw. im Darknet befinden, verbleiben somit in der Regel weiterhin dort.