Der Gastronom soll am 13. Mai 2022 im Pinzgau seine 30-jährige Ehefrau mit drei Messerstichen getötet haben. Außerdem wird der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil der Geschworenen fiel am Nachmittag einstimmig aus, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des Angeklagten meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und will auch die Aussprüche über die Forderungen der Privatbeteiligten anfechten. Laut Gericht muss der 42-Jährige vier Angehörigen der getöteten Frau – ihren Eltern und ihren Geschwistern – je 40.000 Euro Trauerschmerzengeld zahlen.
Der beschuldigte, bisher unbescholtene Gastronom soll die Frau, die bereits von ihm getrennt lebte, im vergangenen Frühjahr in seinem Gasthof im Streit gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Er legte vor Polizei und Gericht ein Tatsachengeständnis ab. Am ersten Prozesstag am Mittwoch erklärte er, dass er bei einem Streit mit seiner Frau in der Küche das Messer mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern "reflexartig" genommen und zugestochen habe. "Es war nicht meine Absicht, dass ich sie tödlich verletze."
Mord oder Totschlag?
Sein Verteidiger Franz Essl sah in der Tat keinen Mord, sondern "Totschlag im Affektrausch". Er führte im Prozess aus, dass sein Mandant die Tat aufgrund von Beleidigungen, Kränkungen, Seitensprüngen durch seine Frau und ihrer "Geldgier" in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung begangen und es sich deshalb um Totschlag gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen geringeren Strafrahmen vor als Mord.
Doch die Berufsrichterinnen haben die Eventualfrage an die Geschworenen nach Totschlag aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Der Tatablauf lasse nicht auf Totschlag schließen, stellten die drei Richterinnen fest. Es gebe keinen Ansatz dafür, dass ein rechtstreuer Durchschnittsbürger in der gleichen Art und Weise handeln würde wie der Angeklagte. Eine allgemeine Begreiflichkeit sei nicht gegeben, erläuterte die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Martina Pfarrkirchner.
Für Staatsanwältin Katharina Nocker stand fest, dass die Bluttat geplant war – der Angeklagte habe auch seine Flucht vorbereitet. Der Mann habe die Trennung nicht verkraftet, ein massiv besitzergreifendes Verhalten entwickelt, seine Frau beschimpft, überwacht, gestalkt, sie verletzt und mit dem Umbringen bedroht. Nocker modifizierte im Prozess zugleich die Anklage und beantragte die Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher, nachdem die neuropsychiatrische Gutachterin dem Angeklagten eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestiert hatte. Die Sachverständige war nach der Durchschau von Chatprotokollen und aufgrund des Verhaltens des Angeklagten in der Verhandlung, der keine Schuldeinsicht gezeigt habe, zu dieser Auffassung gekommen. Sie stellte bei dem Mann eine Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung fest. Das Gericht folgte heute dem Antrag der Staatsanwältin.