Ein Afghane muss sich am Mittwoch erneut am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat verantworten. Bereits im Mai des Vorjahres stand der damals 40-Jährige vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau im Zuge eines Streits im September 2021 mit einem Teppichmesser lebensgefährlich verletzt zu haben. Im Mai wurde der Mann zu 18 Jahren unbedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Schuldspruch aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Oktober den Schuldspruch aufgehoben. Dem Erstgericht sei ein formeller Fehler passiert, lautete die Begründung seitens des OGH. Der Angeklagte sagte aus, dass es seine Absicht war, seine Frau zu töten. Die Verteidigerin des Angeklagten brachte beim Prozess ins Spiel, dass ihr Mandant nach der Tat Hilfe holen wollte, es aber nicht schaffte. Daraufhin habe er seinem neunjährigen Sohn aufgetragen, er solle Hilfe holen. Um diesen Punkt gehe es in der Entscheidung des OGH nach der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten.