In einem halben Jahr soll es – nach jahrelangen Ankündigungen – so weit sein: Bei Kantinenessen kommt die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, sie gilt aber nur für Fleisch, Eier und Milch. Eine Verpflichtung für Gastronomen und Lebensmittelhersteller ist vorerst nicht vorgesehen, soll aber in einem weiteren Schritt umgesetzt werden. "Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP).
Ein entsprechender Verordnungsentwurf, den in einer Erstfassung bereits Ex-Minister Rudolf Anschober (Grüne) im Jänner 2021 vorgestellt hatte, ging am Dienstag in Begutachtung. Laut den Ministern werden etwa 3,5 Millionen Speisen täglich außer Haus konsumiert, davon entfielen 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen und Kantinen. Dem "Ö1-Morgenjournal" zu Folge gibt es bundesweit rund 600 Kantinen und 42.000 Gastronomiebetriebe.
Welche Speisen konkret betroffen sind, ergebe sich aus einem eigenen Speisenkatalog, der per Verordnung vorgegeben werde. Wobei die Angaben eher unkonkret bleiben. So ist die prozentuale Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres möglich, zum Beispiel: "Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 Prozent aus Österreich, zu 30 Prozent aus der EU und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern." Rauch und Totschnig begründen dies damit, dass die Umsetzung für die Wirtschaft praxistauglich sein müsse. Großküchen können die Auslobung nach "EU" oder "Nicht-EU" oder "Herkunftsland" bzw. "Region" durchführen, so die Minister.
Für Gastronomie bleibt Freiwilligkeit
Die Gastronomie bleibt von der Regelung ausgenommen. Neu ist jedoch, dass Betriebe, die freiwillig eine Herkunftsausweisung machen, diese Angaben dann auch nachweisen können müssen. Dies soll Etikettenschwindel vermeiden, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung der Minister Totschnig und Rauch: "Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen."
Weiterhin "Bitte warten" heißt es auch für eine schärfere Lebensmittelkennzeichnung im Handel. Eine solche ist ebenfalls seit langer Zeit angekündigt. Sie stand bereits im ersten Regierungsprogramm von Türkis-Blau und wurde zuletzt im Frühjahr von der damaligen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) als fix vermeldet. Im Juni darauf ist der Handelskonzern Rewe (Billa, Adeg, Bipa) mit der Forderung vorgeprescht, auch eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung einzuführen. "Die Kennzeichnung muss von Anfang an für alle Absatzkanäle und alle Marktteilnehmer gelten, das umfasst neben dem Lebensmittelhandel insbesondere auch die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, wo mehr als die Hälfte des Fleischs in Österreich vermarktet wird", so Rewe-Vorstand Marcel Haraszti damals.
"Wunsch vieler Menschen"
Zur nunmehrigen Einigung bei der Herkunft des Kantinenessens in der Schwarz-Grünen-Regierung meinte Rauch: "Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung tragen wir dem Wunsch vieler Menschen nach regionalen Produkten Rechnung." Und Totschnig ergänzte: "86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt." In einem zweiten Schritt werde die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen.
Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, zeigte sich ebenfalls zufrieden: "Ohne Kennzeichnung der Herkunft laufen wir Gefahr, auch bei Lebensmitteln von Importen abhängig zu werden und die Versorgungssicherheit aus heimischer Produktion zu verlieren." Vertreter des Tierschutzvolksbegehrens sehen in der Herkunftskennzeichnung eine zentrale Forderung des Volksbegehrens umgesetzt.