Der Onlinehandel sorgt speziell vor Weihnachten für einen Paketboom. Der bringt erfahrungsgemäß auch Zustellprobleme bzw. -fragen mit sich, die in Einzelfällen zur nervlichen Belastungsprobe werden können. 10.184 Postempfangsbeschwerden sind heuer von Jänner bis Oktober bei der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) eingegangen. Der Blick in die Vorjahresstatistik zeigt, dass der Dezember erfahrungsgemäß zu einem Anstieg führt.

Das dürfte heuer nicht anders werden, denn das tägliche Paketaufkommen ist enorm. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten:

1 Was ist, wenn der Paketzusteller nicht
klingelt?
Es ist ein Ärgernis: Man sitzt zu Hause und wartet auf ein Paket. Leider vergeblich, denn plötzlich kommt ein E-Mail oder SMS: Das Paket liegt in einer Abholstation bereit. Ein Zettel über einen Zustellversuch? Fehlanzeige. Im Postmarkgesetzt heißt es dazu, dass es zumindest einen Zustellversuch geben muss und nur beim Nichtantreffen eine Hinterlegung im Paketshop erfolgen darf. Das gilt für alle Postdienstanbieter. Bei den Empfängern löst die unversuchte Kontaktaufnahme oft Ärger gegenüber den Zustellern aus, die stehen aufgrund schwieriger Arbeitsbedingungen häufig allerdings unter enormen Druck. Laut Gewerkschaft vida haben sie nur wenige Minuten Zeit, um ein Paket zuzustellen. Vermuten Sie dahinter ein System und nicht eine vorübergehende Überlastung, können Sie sich bei der RTR mittels Postempfangsbeschwerdeformular beschweren. Die häufigsten Beschwerden im heurigen Jahr: nicht anläuten, Sendung direkt in den Abholshop geliefert und keine Benachrichtigung erhalten. Dem Zusteller DPD brockten im Vorjahr gehäuft eingelangte Beschwerden ein Aufsichtsverfahren durch die Post-Control-Kommission ein. Das Verfahren wurde dann letztlich eingestellt, weil DPD in der Zwischenzeit mehrere Maßnahmen zur Verbesserung getroffen hat.

2 Ich habe der Post eine Abstellgenehmigung erteilt, jetzt klingelt niemand mehr.
Diese Neuerung hat für eine Flut an Anfragen beim VKI gesorgt, erklärt Jurist Alexander Wurditsch. Wurde in der Vergangenheit eine Abstellgenehmigung erteilt, klingelt der Postzusteller nicht mehr. Er oder sie stellt einfach am vereinbarten Ort ab. "Das betrifft aber nur die, die schon eine Abstellgenehmigung haben und man kann dem widersprechen", so Wurditsch. Im Online-Account auf post.at unter dem Punkt "Meine Zustellservices" oder unter Tel. +43 800 010 100. Bei einer Abstellgenehmigung haftet der Empfänger bei Diebstahl übrigens selbst. Ohne Genehmigung darf das Paket allerdings nicht einfach vor der eigenen Haus- oder Wohnungstür abgelegt werden. Passiert das trotzdem und das Paket verschwindet, haftet das Zustellunternehmen.

3 Darf das Paket beim Nachbarn landen?
Hat man das nicht explizit untersagt, ist es zulässig, heißt es von der Internet Ombudsstelle. Allerdings muss man erfahren, wo genau, das Paket gelandet ist. Immerhin kann man sich schwer durch die Nachbarschaft fragen. Laut RTR können Empfänger auch widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass Pakete beim Nachbarn landen.

4 Diebe haben den gelben Zettel für die Empfangsbox aus dem Postfach gefischt.
Holen Diebe die gelben Zettel aus den Postkästen und leeren damit die Empfangsboxen in Stiegenhäusern oder sogar das Fach in der Abholstation (hier braucht man keinen Ausweis) handelt es sich um Diebstahl. "Es haften weder die Post noch der Verkäufer", erklärt Wurditsch. "Chancen, hier Schadenersatz zu fordern, sind faktisch so gut wie nicht vorhanden."

5 Meine Bestellung wurde nie zugestellt?
Bestelle ich online Schuhe, wird der Vertrag der Zustellung nicht zwischen mir und dem Postdiensteanbieter abgeschlossen, sondern zwischen Versender (also dem Shop) und Postdiensteanbieter. Gehen die neuen Treter auf dem Transportweg verloren, trägt der Shop die Verantwortung – das gilt laut RTR auch, wenn die Ware beschädigt wird. Man wendet sich also an den Shop. Bei Schadensfällen am besten auch mit Bildern.

6 Gibt es eine Frist, damit mein Paket noch unter dem Christbaum liegt?
Bei der Post müssen Inlandspakete bis zum 21. Dezember und Express-Pakete bis 22. Dezember aufgegeben werden.