Am Donnerstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien fortgesetzt worden, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Nach dem Verhandlungsauftakt Mitte Oktober ging es darum, wie der Attentäter an seine Schusswaffen samt Munition gelangt war.
Dazu wurde zunächst der Fünftangeklagte vernommen, ein 32 Jahre alter Mann tschetschenischer Abstammung, der sich seit 21. Dezember 2020 - und damit seit fast zwei Jahren - in U-Haft befindet. Er vermittelte dem späteren Attentäter ein Schnellfeuergewehr, wie der Mann vor den Geschworenen einräumte: "Er hat gesagt, was er braucht. Er hat gesagt, er braucht eine Kalaschnikow." Das habe er "einem Slowenen" weitergegeben, der die bestellte Ware nach Wien brachte. Er habe sich am 23. Juni 2020 mit dem Lieferanten am Praterstern getroffen und eine Tasche in Empfang genommen, in der sich ein Sturmgewehr der Marke Zavodi Crvena Zastava befand, das später beim Terror-Anschlag verwendet wurde, gab der Tschetschene zu.
3000 Euro für Waffe
Der 32-Jährige begab sich mit der Tasche umgehend zum Attentäter und überreichte ihm die Waffe, der dafür in einem Kuvert 3.000 Euro bezahlte. Das Geld habe er "dem Slowenen" übergeben, er habe dafür einen Anteil von 500 Euro erhalten, meinte der Fünftangeklagte.
In weiterer Folge kam es auf Ersuchen des Attentäters, der ergänzend Munition für das Sturmgewehr und eine kleine Faustfeuerwaffe bestellt hatte, zu einem zweiten Treffen des 32-Jährigen mit dem slowenischen Waffenhändler, wobei sich dieses Mal in der weiter gegebenen Tasche "mehr" befunden habe, wie der Fünftangeklagte schilderte. Neben einer Pistole der Marke Tokarew erhielt er demnach am 25. September 2020 die gewünschte Munition. Noch am selben Tag traf sich der Tschetschene mit dem Attentäter, überreichte diesem die Ware, nahm wiederum ein Kuvert mit Bargeld entgegen und brachte dies dem Waffenhändler. Dafür wurde der 32-Jährige von diesem ins Casino eingeladen.
Keine Gedanken gemacht
Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wofür der Empfänger der Schusswaffen diese benötigte, versicherte der Fünftangeklagte: "Ich wusste nicht, wer das ist und was der macht." Auf die Frage, ob er den späteren Attentäter gekannt habe, erwiderte er: "Ich kenne ihn nicht, aber gesehen habe ich ihn schon." Abgesehen von den Waffen-Übergaben hätten "vier, fünf Treffen" stattgefunden. "Viele Muslime" würden so aussehen, wie der Attentäter ausgesehen habe: "Lange Haare, Bart. Für mich hat er ganz normal ausgeschaut." Fakt ist allerdings, dass der Tschetschene und der spätere Attentäter beim selben Unternehmen als Security-Mitarbeiter beschäftigt waren.
"Ich bin kein Waffenhändler", bekräftigte der 32-Jährige. Er habe "nicht nachgedacht. Wenn ich so wie jetzt nachgedacht hätte, hätte ich die Waffen nicht weitergegeben. Dann hätte ich das nicht gemacht." Er habe "einen ganz großen Fehler" begangen: "Ich bereue es wirklich."
Beim Aufmunitionieren geholfen
Die Anklage legt dem Tschetschenen darüber hinaus zur Last, dem Attentäter wenige Stunden vor dem Anschlag beim Aufmunitionieren der Waffen geholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf den Umstand, dass DNA-Spuren des Fünftangeklagten auf fünf Patronen aus dem Magazin der Pistole und auf fünf Patronen aus dem Sturmgewehr gefunden wurden und sein Handy am 1. November 2020 im Sende-Bereich der Wohnung des Attentäters in der Wagramer Straße eingeloggt war. Diesen Vorwurf wies der 32-Jährige zurück. Er sei nicht in der Wohnung des Attentäters gewesen: "Ich kenne diese Adresse nicht." Seine Handy-Daten seien "komplett was anderes. Das wurde umgeschrieben. Das war ein Fehler der Polizei". Er sei möglicherweise in einem Shopping Center gewesen: "Meine Schwester wohnt auch dort. Meine Freunde wohnen dort."
Der 32-Jährige betonte abschließend, er habe mit der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) nichts am Hut: "Ich habe keine Sympathie, nichts." Er habe, was dieses Gedankengut betrifft, auch "keine Bücher gelesen".
Einschlägige Vorstrafen
Den Kontakt zu dem Tschetschenen hatte dem Attentäter ein Bekannter vermittelt, der sich nun als Sechstangeklagter vor dem Schwurgericht verantworten muss. Der 22-Jährige weist bereits zwei Vorstrafen wegen terroristischer Vereinigung auf, er hatte gerichtlich rechtskräftigen Feststellungen zufolge IS-Propaganda geteilt und IS-Sympathisanten angeworben bzw. für den IS rekrutiert. Wie der 22-Jährige den Geschworenen erklärte, war er in seiner Jugendzeit mit dem späteren Attentäter Fußball spielen und schwimmen gegangen. Später trafen sich die beiden dann in der Justizanstalt Josefstadt wieder, wo beide wegen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IS einsaßen - der Attentäter war beim Versuch festgenommen worden, nach Syrien zu reisen, wo er sich als Kämpfer dem IS anschließen wollte.
Nachdem der Attentäter im Dezember 2019 aus der Haft entlassen worden war, hatte er sich per Snapchat an den 22-Jährigen gewandt, der weiter im Gefängnis saß. In seiner Zelle hatte er illegalerweise Zugriff auf ein Handy. "Er (der Attentäter, Anm.) hat mich gefragt, ob ich jemanden kenne, der eine Kalaschnikow verkaufen kann", berichtete der Sechstangeklagte den Geschworenen. Neben einer Kalaschnikow habe sich der Attentäter "eine kleine Waffe" gewünscht und ihm Bilder entsprechender Schusswaffen aufs Handy geschickt. Er habe daraufhin reagiert, seine Kontakte spielen lassen und es damit dem Attentäter letzten Endes ermöglicht, ein Schnellfeuergewehr zu erwerben, gestand der 22-Jährige ein.
Anschlag im Gefängnis angekündigt
Dabei war ihm bekannt, dass dieser noch im Gefängnis angekündigt hatte, er werde nach seiner Enthaftung "einen Anschlag machen", wobei im Zusammenhang damit vom Stephansplatz die Rede war. Damit vom vorsitzenden Richter konfrontiert, erklärte der Sechstangeklagte: "Im Gefängnis wird so viel Schwachsinn geredet. Wenn ich jeden Schwachsinn melden würde, würde nie mehr jemand rauskommen." Ihm sei zwar klar gewesen, dass der Attentäter "gewisse radikale Theorien vertritt", aber die angekündigten Anschlagspläne habe er nicht ernst genommen.
Kurz vor dem Terror-Anschlag dürfte sich das aber geändert gehabt haben, wie der 22-Jährige am Rande erwähnte. Da habe er zu seinem Vater "Ich glaube, er will was machen" gesagt: "Mein Vater hat gesagt 'Nein, er ist ein guter Junge. Der Verfassungsschutz überwacht ihn eh'." Allerdings habe - wie man mittlerweile wisse - "der Verfassungsschutz versagt" und das nicht hinreichend getan. "Heute sage ich klar, dass er ein Mörder war", meinte der 22-Jährige über den Attentäter.#
"Schlag zu"
Der 22-Jährige wurde am 12. April 2021 in U-Haft genommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er die Ideologie des IS nicht mehr vertreten, behauptete er im Großen Schwurgerichtssaal. Der vorsitzende Richter meldete dahin gehende Zweifel an, indem er sich auf Nasheeds (islamische Kampfgesänge, Anm.) bezog, die der Sechstangeklagte noch wenige Wochen zuvor auf seinem Handy abgespeichert hatte. "Schlachte mit deinem Messer", hieß es da etwa, "Schlag zu (...) und lass die Ungläubigen erbeben". Der Sechstangeklagte bekräftigte darauf, er habe sich mittlerweile vom IS distanziert: "Der IS ist eine Mörderbande." Auf seine Vorstrafen angesprochen, bemerkte er: "Damals war ich jung und dumm. Ich war damals 17 Jahre alt."
Alle sechs Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft zwar nicht direkt am Terror-Anschlag beteiligt, sollen dem Attentäter im Vorfeld tatkräftig geholfen haben. Die Anklage legt ihnen im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation zur Last. Der Prozess ist bis Februar 2023 anberaumt. Nächster Verhandlungstermin ist der kommende Dienstag.