Im Anschluss an einen Deutschkurs ist es am 12. Juli 2022 in Wien zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei aus Syrien stammenden Männern gekommen. Ein 22-Jähriger musste sich am Mittwoch wegen versuchten Mordes am Landesgericht verantworten, weil er einem gleichalten Landsmann ein Klappmesser drei Mal in den Hals, die linke Achsel und die Brust gestochen hatte. Das Opfer überlebte mit Glück und dank des beherzten Eingreifens eines weiteren Kursteilnehmers.
Laut Anklage waren Hänseleien das Motiv für die Gewalttat. "Das Opfer war besonders ehrgeizig und machte bessere Fortschritte als der Angeklagte", berichtete die Staatsanwältin. Der junge, lernbegierige Syrer war der Klassenbeste im Deutsch-Kurs, sein Landsmann nannte ihn deshalb einen Streber, dieser konterte mit dem Vorwurf der Faulheit.
"Ich habe jedem geholfen", versicherte der Niedergestochene als Zeuge den Geschworenen, "er hat gesagt, ich bin hochnäsig." Darauf habe er dem Angeklagten erklärt, "dass er besser lernen hätte können". Dieser sei aber "einfach faul" gewesen, was er ihm auch ins Gesicht gesagt habe. Das habe zu einem Streit geführt: "Ich wollte, dass wir die Sache aus der Welt schaffen." Die Rangelei, im Zuge derer beide Männer aufeinandereinschlugen, wurde von anderen Kursteilnehmern aufgelöst.
Klappmesser war fürs Obstschneiden
Als das Ganze schon befriedet schien, zückte der Angeklagte ein Klappmesser, das er seiner Darstellung zufolge stets zum Obstschneiden mit sich führt, und lief zum 22-Jährigen zurück, um auf diesen einzustechen. "Er hat mich äußerst provoziert. Ich habe die Nerven verloren, ich habe die Fassung verloren", schilderte der Angeklagte. Er beteuerte: "Ich habe nie im Sinn gehabt, jemanden zu verletzen oder gar zu töten." Er habe dem anderen Mann "Angst machen" wollen.
Die Messerstiche wurden von mehreren Kurs-Teilnehmern beobachtet, das Blut soll regelrecht aus dem Hals des Opfers gespritzt sein. Der 22-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Ein beherzter Augenzeuge dürfte ihm das Leben gerettet haben, indem er ihn aus der Gefahrenzone brachte, in ein nahe gelegenes Café schleppte und Polizei und Rettung verständigte.
Bis zu 20 Jahren Haft drohen
Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp ausführte, wurden bei dem Stich in den Hals die Drosselvene und die innere Halsschlagader beschädigt. Der Stich in die Achsel verfehlte wiederum nur knapp die Hauptschlagader. Hätte die Rettungskette nicht funktioniert, wäre ohne die dadurch ermöglichte rasche Notoperation mit dem Ableben des 22-Jährigen zu rechnen gewesen. Eine auffallende Narbe am Hals mit deutlich sichtbarer Wulstbildung wird den jungen Mann aber auf seinem weiteren Lebensweg begleiten, sagte Klupp.
Da nach Ansicht des Gerichts noch weitere Zeugen benötigt werden, wurde die Verhandlung auf den 9. Jänner vertagt. Dem bisher unbescholtenen Angeklagten drohen bei einem anklagekonformen Schuldspruch zehn bis 20 Jahre Haft.