Weil sie eine schwer alkoholisierte Studentin am 7. März 2020 in einen Keller gebracht und sich an ihr vergangen haben sollen, haben sich zwei junge Burschen am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) am Landesgericht verantworten müssen. Die beiden Angeklagten waren im inkriminierten Tatzeitpunkt 17 und 18 Jahre alt. Sie verantworteten sich tatsachengeständig.
Sie hatten die 21-jährige Studentin vor einem Lokal getroffen, in das sie aufgrund ihres jugendlichen Alters nicht hineindurften. Die junge Frau – wie später eine Untersuchung ergab, dürfte sie 1,6 Promille Alkohol im Blut gehabt haben – sprach den Jüngeren an. Dessen Anwalt nannte das nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) "eine recht rasche erotische Annäherung, auch mit Gesten und Blicken". Der mittlerweile 20-Jährige sagte: "Ich habe sie schon sehr hübsch gefunden und hätte mich gefreut, wenn was gehen würde."
Die beiden Burschen entfernten sich mit der Studentin vom Lokal, und auf einer Bank ging der damals 17-Jährige zur Sache. Er behauptete, die junge Frau habe bewusst mitgemacht: "Ich habe schon gemerkt, dass es ihr Spaß macht." Dass der Freund des Burschen das Geschehen auf der Bank mit seinem Handy filmte, bekam die Frau aber mit Sicherheit nicht mit. Der seinerzeit 17-Jährige fand das dagegen "cool", wie er vor Gericht erklärte.
In weiterer Folge entschlossen sich die beiden Burschen, mit der Studentin in die Wohnung des Jüngeren zu fahren. Laut Anklage setzte bei der jungen Frau die Wirkung des Alkohols und von ebenfalls konsumiertem Cannabis richtig ein: In der U-Bahn-Station soll sie sich minutenlang auf den Boden gelegt haben. Spätestens jetzt – so die Staatsanwältin – habe jedem klar sein müssen, dass die damals 21-Jährige nicht mehr in der Lage zur Willensbildung war.
Angeklagter: "Extrem blöd gelaufen"
In der Wohnung des 17-Jährigen stellte sich dann heraus, dass seine Eltern überraschenderweise zu Hause und nicht in ihrem Wochenend-Domizil waren. "Da sind wir auf den Gedanken gekommen, dass wir das im Keller weitermachen", schilderte der dem Gericht. Und weiter: "Ich wollte mit ihr schlafen, weil ich das aufregend gefunden habe." Unmittelbar danach habe er es bereut: "Ich habe dann realisiert, dass es ein Fehler war. Es ist extrem blöd gelaufen, weil es nicht richtig war. Ich habe damit gerechnet, dass es Konsequenzen haben wird."
Nachdem er den Keller verlassen hatte, begab sich allerdings sein älterer Freund auch noch nach unten: "Ausgenutzt habe ich die Situation auf jeden Fall."