Ein 28-jähriger Österreicher ist am Dienstag wegen Kindesmissbrauchs in Salzburg zu einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Der beschuldigte Häftling soll sich während seiner Freigänge aus der Justizanstalt Suben (OÖ) an der unmündigen Tochter seiner Freundin mehrmals sexuell vergangen und dabei auch beischlafähnliche Handlungen gesetzt haben. Das am Abend gesprochene Urteil am Landesgericht Salzburg ist nicht rechtskräftig.

Der Zeitraum der sexuellen Übergriffe reichte laut Staatsanwaltschaft Salzburg von Jahresbeginn 2019 bis Herbst 2021. Das Mädchen war zur Tatzeit zwischen fünf und sieben Jahre alt. Der Schöffensenat sprach dem Missbrauchsopfer 4.000 Euro an Teilschmerzensgeld zu.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurden wegen dreifachen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt, wobei es bei einem Faktum beim Versuch geblieben ist. Zudem wurde der Mann auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Bezüglich einiger anderer Fakten erhielt er hingegen einen Freispruch.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft eine Rechtsmittelerklärung abgegeben haben, wie der stellvertretende Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Andreas Wiesauer, am Mittwoch erklärte.