Heute, Mittwoch, geht im Wiener Straflandesgericht der Prozess rund um den Tod der 13-jährigen Leonie, die am 26. Juni 2021 Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden hatten, weiter. Drei jungen Männern aus Afghanistan im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.
Die beiden jüngeren Männer werden heute befragt. Der Älteste und vermeintliche Haupttäter war bereits am ersten Prozesstag befragt worden. "Ich möchte mich von ganzem Herzen dafür entschuldigen, was passiert ist. Insbesondere bei der Familie des Opfers", sagte der 23-Jährige. "Wir (das Opfer und er, Anm.) kannten uns ja nicht und hatten keine Feindschaften. Es ist halt passiert." Wer dem Mädchen das Ecstasy verabreichte, habe er nicht mitbekommen. "Da habe ich geschlafen."
Der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige sei dann zu Freunden geflüchtet, aus Angst, weil er gerade erst aus der Haft entlassen worden war. "Ich wusste nicht, was ich machen soll." Er habe Angst gehabt, in seine Heimat abgeschoben zu werden. Über Italien flüchtete er nach England und wurde dort von Interpol festgenommen.
Ein Geständnis legte er jedoch nicht ab - im Gegensatz zu den beiden anderen, die zumindest eine Teilschuld zugaben.
Zwei Teilgeständnisse
Nur einer bekannte sich nicht schuldig, die beiden anderen gaben zumindest eine Teilschuld zu. Der Erstangeklagte (23), der nach London geflüchtet war, werde nur deshalb als der Hauptschuldige angesehen, weil dies immer derjenige sei, der gerade nicht da ist, sagte sein Anwalt Wolfgang Haas. "Auf den wird die Schuld abgewälzt." Wegen eines Anwaltswechsels hat Haas die Mandantschaft übernommen.
Der 23-Jährige beschwerte sich auch vor dem Schwurgericht, dass er seit einem halben Jahr in U-Haft sitzen würde und es sei kein einziger Rechtsvertreter gekommen. "Das ist nicht zutreffend", sagte dazu die Richterin. Die Anwälte des Drittangeklagten, neben Lesigang auch Andreas Schweitzer, betonten, dass ihr Mandant in einer Beziehung mit der 13-Jährigen gewesen sei, was die Staatsanwaltschaft in Abrede stellte. Weder würden das Freunde bestätigen, noch gebe es irgendeinen Beweis wie gemeinsame Fotos oder entsprechende Chatverläufe, sagte der Ankläger. Die Anwälte des mittlerweile 20-Jährigen betonten, dass ihr Mandant dem Mädchen keinen Drogencocktail verabreicht hätte und er mit der 13-Jährigen einvernehmlich intim gewesen sei.
Brutale Vorgehensweise
Nachdem der Jüngste das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.
Infolge der Übermenge der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Tee und Zitrone zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.
Urteil erst am 6. Oktober
Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Wie Gerichtssprecherin Salzborn ausführte, sind zur Verhandlung neben einer Fülle von Zeuginnen und Zeugen nicht weniger als sieben Sachverständige geladen. Neben einem Gerichtsmediziner und einem Gerichtspsychiater wird unter anderem auch ein Gutachter zur Altersfeststellung des jüngsten Angeklagten angehört. Eine Kriminaltechnikerin soll zu den Spuren an der Bekleidung des Mädchens Stellung nehmen, auch ein toxikologischer Sachverständiger wurde beigezogen. Die Urteile soll es am 6. Oktober geben.