Diese Art der Betrugsanrufe gibt es schon lange. Doch seit wenigen Tagen und Wochen sind die Täter auf eine neue Masche gewechselt. Statt der Anrufe aus dem ferneren Ausland, sogar Syrien und Aserbaidschan leuchteten auf dem Handy-Display auf, sind es jetzt Anrufe mit der Ortsvorwahl von Salzburg oder zumindest Nummern von österreichischen Mobilfunkanbietern.

Wer nicht abhebt, wird gleich Dutzende Male am Tag angerufen. Blockieren der Nummer nützt leider nichts, denn die Anrufer verwenden bei jedem Versuch eine neue Telefonnummer.

"Call Bot"-Anrufe nennt sich diese boomende Betrugsform. Und die Täter – meist organisierte Banden, die von Callcentern im Ausland aus agieren, derzeit oft in der Türkei – nutzen den Überraschungseffekt. "Sie versuchen mit falschen Sachverhalten und Drohungen ihre Opfer am Telefon zu verängstigen und sie zur Überweisung ihres Bankvermögens zu verleiten", warnt das Bundeskriminalamt (BK) in Wien.

Mittels Computerprogrammen werden potenzielle Opfer angerufen, auch diese werden meist zufällig per Computer ausgewählt. Zuerst werden sie mit einer Tonbandaufnahme in englischer Sprache konfrontiert. Oft müssen sie eine bestimmte Tastenkombination drücken – dann meldet sich eine "Interpol-Polizistin" oder ein "FBI-Beamter" auf Englisch – und schockt den Angerufenen mit einem schrecklichen Unfall eines Angehörigen im Ausland, mit einer Verwicklung in Drogenhandel, Geldwäsche oder Pornos. Nur die Überweisung einer Geldsumme könne Abhilfe schaffen.

"Die Nummer, die auf dem Display der Angerufenen erscheint, ist mit technischen Mitteln gefälscht und daher nicht rückverfolgbar", so das BK. Was also tun? Sich nicht unter Druck setzen lassen. Nie eine Tastenkombination beim Telefon eingeben. Und dem Anrufer zumindest einen Rückruf anbieten – Betrüger legen dann auf. Am besten jedoch gleich selbst auflegen.

Wer die Nummer als "Anruf in Abwesenheit" auf seinem Handy gefunden und wirklich zurückgerufen hat, muss dennoch nicht gleich in Panik verfallen. Der Anruf zu einer solchen Nummer ist zwar kostenpflichtig. "Wenn sie allerdings gleich wieder aufgelegt haben, sollte der Gewaltbetrag einige wenige Euro nicht übersteigen", weiß die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.