3G ist seit Monaten für die breite Öffentlichkeit Geschichte. In der Gastronomie, bei Konzerten – geimpft, genesen oder getestet ist kein Muss mehr. Und doch bekommt jeder Österreicher nach einem Coronatest, einer Genesung und Impfung weiterhin ein gültiges Zertifikat.
"Aber wozu überhaupt?", fragten sich zuletzt viele Leserinnen und Leser der Kleinen Zeitung. Jetzt, wo es nicht einmal mehr Quarantäne gibt, erscheint vielen auch das Testzertifikat als unnötig. Ganz so sei es aber nicht, klärt man im Gesundheitsministerium auf. 3G gelte sehr wohl noch – weitestgehend dort, wo auch die FFP2-Maske verpflichtend zu tragen ist.
Exakt für Besucher, Mitarbeiter und externe Dienstleister in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen, in der Behindertenhilfe und ähnlichen Institutionen. Sie müssen weiterhin 3G-Nachweise erbringen, sind also auf die Zertifikate angewiesen. Ebenso Reisende in Länder, die entsprechende Unterlagen verlangen.
Abseits dessen plant Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) keine allzu große Ausweitung in Sachen 3G. Im Variantenmanagementplan der Bundesregierung ist ab dem derzeit gültigen Szenario zwei – und auch in den weiteren Stufen – vorwiegend in vulnerablen Bereichen eine Zugangsregelung mit Zertifikaten vorgesehen.
Das klingt nach dem generellen Ende für die 3G-Regel in allen Freizeitbereichen, etwa in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen: "Wir haben das nicht vorgesehen", sagt Daniel Böhm aus dem Gesundheitsministerium. Auch wenn man wisse, dass Corona den Plänen der Regierung bisher oft einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
Unausgesprochen bedeutet diese Regeländerung aber auch ein "ganz oder gar nicht" für sämtliche Freizeitbetriebe. Denn: Sie müssen im Ernstfall früher oder komplett schließen. Schließlich behält sich die Regierung bei Szenario drei und vier im Maßnahmenplan auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor. Als Ultima Ratio wird ein kurzer Lockdown genannt.
Was bedeuten die Stufen? Wie berichtet, versucht der Bund, die Pandemie seit 1. August in vier Szenarien zu beurteilen. Der Idealfall bedeutet ein Auslaufen der gemeldeten Fälle – hier sind keine Einschränkungen vorgesehen. Davon ist man derzeit aber weit entfernt. Stufe zwei tritt bei einem Abflachen des Virusgeschehens in Kraft, ist also derzeit gültig. Das heißt: keine Quarantäne, Corona bleibt aber anzeigepflichtig, die Maske gilt in kritischen Bereichen, darüber hinaus teils die 3G-Pflicht.
Der dritte Fall bezieht sich auf einen Anstieg der Erkrankungen samt weiterer Virusveränderungen. Dann gilt in Innenräumen zusätzlich wieder FFP2-Pflicht, positiv Getestete werden abgesondert, Kontaktpersonen verkehrsbeschränkt. Auch das Homeoffice, wo möglich, steht dann wieder an der Tagesordnung.
Im schlimmsten Fall, der vierten Stufe, verschärft sich die Lage wieder deutlich. Dann sind zusätzlich die genannten Ausgangsbeschränkungen möglich, die Nachtgastro könnte gesperrt werden und eine Testpflicht für kritische Infrastruktur sowie vulnerable Bereiche kommen. Großveranstaltungen sind dann nur mit fixen Sitzplätzen möglich. (Mitarbeit: Jakob Grill)