Das bestätigte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nina Bussek, am Mittwochabend der APA. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, die Verteidiger der Angeklagten haben die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben.
Den Angeklagten werden im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten (§ 278c Absatz 2 StGB ) in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung (§ 278b Absatz 2 StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB) vorgeworfen. Der 32-Jährige - ein Mann tschetschenischer Abstammung - soll dem von der Polizei erschossenen Attentäter über einen Mittelsmann aus Slowenien ein vollautomatisches Sturmgewehr der Marke Zastava, Modell 70AB2 samt passender Munition besorgt und am 23. Juni 2020 übergeben haben. Über denselben Mittelsmann soll der Attentäter vom 32-Jährigen am 25. September 2020 eine Pistole der Marke Tokarew samt Munition erhalten haben.
Vier Tote, 23 schwer verletzt
Der Attentäter verübte in weiterer Folge am 2. November 2020 in der Innenstadt einen Terror-Anschlag, bei dem er vier Passanten tötete und 23 Menschen teilweise schwer verletzte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Im April 2019 war er bereits gemeinsam mit einem nunmehr Angeklagten - ein 24 Jahre alter Mann - vom Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden, weil er Propagandamaterial der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) verbreitet, deren Methoden und Zielsetzungen gerechtfertigt und zudem versucht hatte, nach Syrien zu gelangen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Im Dezember 2019 wurden beide Männer unter Anrechnung der U-Haft aus dem Gefängnis entlassen. Trotz ihrer Vorverurteilung und ihrer fortlaufenden Betreuung durch den Verein Derad hielten sie an ihrer radikal-islamistischen Gesinnung und ihrem fundamentalistischen Gedankengut fest und waren laut Anklage "weiterhin treue Anhänger des IS". Über soziale Medien und in Form persönlicher Treffen hielten sie "regen Kontakt zu anderen Personen aus der radikal-islamistischen Szene", hält die Staatsanwaltschaft in ihrer 117 Seiten starken Anklageschrift fest, die der APA vorliegt.
Derzufolge soll sich der Attentäter noch in Strafhaft mit Plänen zu einem Terror-Anschlag beschäftigt haben. In der Anklage ist von "Überlegungen" die Rede, "nach seiner Entlassung einen terroristischen Anschlag unter Verwendung von Schusswaffen in der Wiener Innenstadt zu verüben". Laut Anklage erkundigte sich der spätere Attentäter bei einem Mithäftling, wie man in Österreich an Waffen gelangen könne, da er nach seiner Enthaftung einen Anschlag am Stephansplatz verüben wolle. Der Attentäter habe aus seinen terroristischen Absichten "in der Haft kein Geheimnis" gemacht, betont die Staatsanwaltschaft. Nachdem er auf freien Fuß gekommen war, habe er sich ab April 2020 "immer intensiver" damit beschäftigt.