Die Gebühren für die Führerscheinverlängerungen aus gesundheitlichen Gründen entfallen ab dem heutigen Montag, gab der Autofahrerclub ÖAMTC in einer Aussendung bekannt. Für Personen mit befristeten Führerscheinen der Klassen A und B sei das eine große Erleichterung. Die neue Regelung gelte auch für Anträge, die bereits vor dem 1. August gestellt und bisher noch nicht erledigt wurden.

Damit werden die Gebühren an die der Inhaberinnen bzw. Inhaber von Lenkberechtigungen der Klassen C und D angepasst, die schon bisher beim Antrag auf Verlängerung davon befreit waren. "Der ÖAMTC hat die Anpassung an die übrigen Klassen schon länger verlangt. Dieser Forderung ist der Gesetzgeber nun gefolgt. Die Ersparnis beträgt 49,50 Euro", freute sich ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Die Gebührenbefreiung gilt für jede gesundheitlich begründete Befristung, unabhängig von der Ursache der gesundheitlichen Beschwerden. Es kommt nicht darauf an, ob den oder die Antragstellerin ein Mitverschulden am Entstehen der gesundheitlichen Beeinträchtigung trifft, da dies langwierige und schwierige Beweisverfahren erforderlich machen würde.

Weiterhin selbst zu bezahlen sind die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Gutachten, die im Zuge des Verlängerungsverfahrens vorzulegen sind. Außerdem wird von der Behörde künftig ein Kostenersatz verrechnet, die genaue Höhe muss erst in einer Verordnung festgelegt werden. Nachdem der Kostenersatz bei den Lenkberechtigungsklassen C und D derzeit 12,40 Euro beträgt, ist mit einem Beitrag in derselben Höhe zu rechnen.