Der Innsbrucker Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrheitlich beschlossen, dass in der Stadt ein "Wohnungsnotstand" herrscht. Mit dem Beschluss einher geht ein Antrag an das Land, um das Bodenbeschaffungsgesetz anwenden zu können. Im Falle einer Verordnung durch die Landesregierung könnte die Stadt unter anderem Vorkaufsrechte für sämtliche unbebaute, als Bauland gewidmete Grundstücke mit über 2000 Quadratmetern Fläche erhalten.
Der Beschluss geht laut Medienberichten auf einen Antrag der SPÖ zurück. Beschlossen wurde er mit den Stimmen von SPÖ, Grünen, Für Innsbruck, Liste Fritz, NEOS und der Liste "ALI". SPÖ-Stadtparteivorsitzender Benjamin Plach sprach von einer dramatischen Lage auf dem Innsbrucker Wohnungsmarkt. Mit den Instrumenten des Bodenbeschaffungsgesetzes "wäre dann einer Spekulation mit Grund und Boden ein Riegel vorgeschoben, da die Stadt in Grundstücksgeschäfte eintreten kann", argumentierte Plach.
Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hoffte, dass das Land per Verordnung den "Wohnungsnotstand" in der Landeshauptstadt bestätigt. Dies würde dann den Weg dafür öffnen, "politisch schärfere Möglichkeiten für leistbares Wohnen durchzubringen", erklärte Willi laut ORF Tirol. Innsbruck könnte der Präzedenzfall für die erstmalige Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes werden. Denn letzteres kam in Österreich seit Inkrafttreten vor fast 50 Jahren noch nie zur Anwendung. Weil Vorkaufsrecht und Enteignung durch die öffentliche Hand rigorose Eingriffe ins Eigentumsrecht bedeuten, sei im Falle der Umsetzung mit Einsprüchen und langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen.