Es wird wieder heiß. Schon am Donnerstag sind wieder Temperaturen von bis zu 34 Grad möglich. Und damit könnten Bauarbeiter – die Regelung gilt ab 32,5 Grad – hitzefrei bekommen.
Bisher war jedoch der Nachweis dafür schwierig. Laut Gewerkschaft gelten die jeweils aktuellen Werte der nächstgelegenen Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (Zamg), zu denen bis dato nur Arbeitgeber Zugang hatten.
Nun gibt es eine Hitze-App, die das ändern soll. Vorgestellt wurde diese am Mittwoch von der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), der Arbeiterkammer (AK) und Global 2000.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Hitzefrei anordnen. Rechtsanspruch gibt es derzeit laut GBH keinen. Der Richtwert von 32,5 Grad laut Zamg ist für die Baufirmen auf der Website der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) abrufbar. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Beschäftigten. Diese 60 Prozent plus 30 Prozent Lohnnebenkosten würden dem Arbeitgeber zur Gänze von der BUAK refundiert, erklärte die Gewerkschaft. Somit entstünden den Betrieben "keine Kosten".
"In Summe geht es um wenige Stunden"
In Summe gehe es um wenige Stunden, welche pro Jahr Hitzefrei anfielen, nicht um Tage. Denn 32,5 Grad Celsius würden meist erst zu Mittag oder am Nachmittag erreicht. "Zu diesem Zeitpunkt haben die BauarbeiterInnen bereits bis zu acht Stunden lang schwer gearbeitet", so die Gewerkschaft.
Entwickelt hat die App die GBH gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 sowie dem Digitalisierungsfonds der AK. Übers Handy wird den Angaben zufolge eine "Echtzeit-Schnittstelle" zur nächstgelegenen Messstelle der Zamg hergestellt und ein Warnsignal auf die App übermittelt, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht sind.
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Das gewährleiste zu 100 Prozent, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt seien. "Damit wissen alle Beschäftigten, ob die Möglichkeit auf Hitzefrei besteht", teilte die Gewerkschaft mit. Geregelt ist das im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG).
In den Wintermonaten – ab 1. November – stelle sich die App von einer "Hitze.App" auf eine "Kälte.App" um und informiere die BauarbeiterInnen, sobald minus 10 Grad Celsius erreicht werden.
Durch den Klimawandel gebe es immer mehr Hitzetage. Immer heißere und längere Sommer erforderten auch in unserer Arbeitswelt Adaptierungen, so die politische Global-2000-Geschäftsführerin Agnes Zauner. "Es braucht den Willen zur Veränderung – die App soll ein Beitrag zu diesem wichtigen ersten Schritt sein."
AK-Präsidentin Renate Anderl bekräftigte diese Ansicht. "Wir sind schon mittendrin in der Klimakatastrophe – es braucht jetzt dringend zwei Dinge: Die Politik ist gefordert, endlich wirklich wirksame Maßnahmen dagegenzusetzen, und zwar rasch." Menschen, die unter extremer Hitze – aber auch extremer Kälte – arbeiten, müssten geschützt werden, betonte sie in einer Presseaussendung. "Mit der App schaffen wir Bewusstsein bei unseren Bauarbeitern und geben allen Beteiligten mehr Sicherheit", ergänzte GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.