Im vergangenen Jahr haben sich auf Österreichs Straßen 2.348 Alkoholunfälle mit Personenschaden ereignet, ein Plus von knapp 13 Prozent gegenüber 2020, berichtete der ÖAMTC. 29 Menschen starben – das sind acht Prozent aller Verkehrstoten 2021. "Das deutliche Plus an Alkoholunfällen ist besorgniserregend", sagte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Besonders hoch sei das Risiko von Juni bis August.
Die Folgen von Alkohol am Steuer würden noch immer zu oft unterschätzt: "Die Sinnesleistungen werden dadurch erheblich beeinträchtigt, die Fahrsicherheit sinkt, die Fehlerquote steigt", so Seidenberger. Das gelte für alle – egal ob Auto-, Rad- und Rollerfahrende oder Fußgängerinnen und Fußgänger.
Mit Juni steige der Anteil der Alkoholunfälle im Jahresverlauf deutlich an. Im Juni vergangenen Jahres wurden 291 Alkoholunfälle mit Personenschaden verzeichnet, im Juli 2021 waren es 297 und im August 296. Im Jänner und Februar 2021 ereigneten sich dagegen 94 bzw. 101 Alkoholunfälle, so die Daten von Statistik Austria und der ÖAMTC-Unfallforschung. "Laue Abende und Geselligkeit können offensichtlich dazu verleiten, mehr alkoholische Getränke zu konsumieren und 'beschwipst' den Heimweg anzutreten", analysierte die ÖAMTC-Expertin.
Das Lenken eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut, mit Probeführerschein sowie für Lkw und Bus die 0,1-Promille-Grenze. Wer betrunken am Steuer erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer saftigen Verwaltungsstrafe mit einer Vormerkung rechnen, ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung sowie je nach Alkoholisierungsgrad mit Strafen bis zu 5.900 Euro. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen.
Nach einem Unfall kann die Haftpflichtversicherung, falls Lenkerin bzw. Lenker mehr als 0,8 Promille aufwiesen, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfallverursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind leistungsfrei.