Fast ein Jahr lang – mit mehreren pandemiebedingten Unterbrechungen – hat die Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt am Bericht gearbeitet. Was die 24 Forscherinnen und Forscher des Beratungsgremiums nun vorgelegt haben, gipfelt in 18 Empfehlungen für einen verantwortungsvolleren Umgang Österreichs mit der Klimakrise. Die Vorschläge richten sich an Politik, Medien und Forschungs- bzw. Bildungswesen und sind teils weitreichend.

So bemängelt das offizielle Beratungsgremium des Bundeskanzlers, dass es in der Verfassung zwar eine Umwelt-Staatszielbestimmung gebe, allerdings kein subjektiv durchsetzbares Grundrecht auf Umwelt- und Klimaschutz. Wäre das – wie nun von der Ethikkommission empfohlen – anders, könnten mangelnde klimapolitische Bemühungen gerichtlich klagbar werden. Ebenfalls ethisch fragwürdig ist aus Sicht der Experten, dass klimaschädliche Aktivitäten ungeachtet aller bereits eintretenden Schäden immer noch in der Höhe von rund fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts direkt und indirekt gefördert werden. Für den Bereich der Medien empfiehlt die Kommission unter anderem, Werbung für klimaschädliche Produkte (Billigflüge, Automodelle, Kreuzfahrten) nach Vorbild der Tabakwerbung mit Warnhinweisen zu versehen. Zudem brauche Österreich dringend Reformen bei Raumordnung, Verkehr und Energieeffizienz.

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In der Regel widmet sich die Bioethik-Kommission vornehmlich ethischen Fragen, die sich aus Medizin oder Humanbiologie ergeben – von der Stammzellenforschung über die Impfpflicht bis zur Sterbehilfe. Dass sich die Experten nun des Klimawandels angenommen haben, sei ein „Paradigmenwechsel“, sagt Kommissionsmitglied Lukas Kenner zur Kleinen Zeitung. „Von der Klimakrise sind alle betroffen, es geht um eine große Gerechtigkeitsfrage, etwa zwischen den Generationen“, sagt der Mediziner. „Es ist völlig klar, dass die Jugend nicht mehr so leben wird wie wir bisher.“ Für eine gesellschaftliche Diskussion über derartige Fragen sei es höchste Zeit.