Der Sommer ist zurück und mit ihm auch die Touristen in den Städten. Nach dem pandemiebedingten Einbruch in den letzten beiden Jahren wird sich die heurige Sommersaison wohl weiter ans Vorkrisenniveau annähern. Im Vergleich mit dem Sommer 2019 kamen 2020 fast die Hälfte weniger Touristen ins Land, im Vorjahr lag die Ankunftsstatistik immer noch 26 Prozent unter dem letzten Sommer vor der Pandemie.
In den Städten wird dadurch wieder ein Problem akuter, das die Verwaltungen schon seit Jahren auf Trab hält. Das Vermieten von Wohnungen auf Airbnb. Neben der manchmal fehlenden Disziplin, Gewinne daraus rechtmäßig zu versteuern, ist ein Problem auch die "zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum", wie es in der Verwaltung heißt – also Beherbergungsbetriebe, die als normale Wohnungen getarnt sind. Nicht immer geht hier alles mit rechten Dingen zu.
Auf der Suche nach den schwarzen Schafen
Innsbruck erhofft sich nun Hilfe aus der Bevölkerung. Vergangene Woche hat die Stadt ein Online-Formular aufgesetzt, mit dem Menschen Verdachtsfälle melden können. "Dass wir der illegalen Vermietung auf den Grund gehen müssen, hat auch sozialpolitische Gründe. Vor allem dort, wo Nutzungsänderungen nicht bewilligt bzw. keine Abgaben bezahlt werden, schauen wir genauer hin", begründete Bürgermeister Georg Willi (Grüne) die Gangart.
Wohnungen, die touristisch genutzt werden, fehlen schließlich auch am "normalen" Wohnungsmarkt. Deutsche Ökonomen haben im Vorjahr errechnet, dass jede Wohnung, die neu auf Airbnb landet, Mieten in Berlin um bis zu 46 Cent pro Quadratmeter erhöht. Verschiedene Länder und Städte in Österreich haben mittlerweile gesetzliche Regelungen gefunden, mit denen sie die Plattform in den Griff kriegen möchten. Doch die beste gesetzliche Lösung bringt nichts, wenn Wohnungen unter dem Radar der Verwaltung illegal vermietet werden.
Fleckerlteppich an Lösungen
Was die Steuern betrifft, konnte im Vorjahr eine bundesweite Lösung gefunden werden. Beginnend mit dem Kalenderjahr 2020 schickt Airbnb Daten zu den Unterkunftgebern ans Finanzministerium. Das entlastet die Städte, nach Hinweisen auf mögliche Steuerhinterziehung straft etwa die Stadt Graz dennoch mehrere Unterkunftgeber im Jahr. Was die bauliche Regulierung von touristischen Unterkünften betrifft, sind die Länder auf sich gestellt. Zum Beispiel dürfen in manchen Ländern in ausgewiesenen Wohnzonen gar keine Wohnungen an Touristen vermietet werden. Tirol ist eines jener Bundesländer, wofür Airbnb im Online-Hilfe-Center für Gastgeber solche lokalen Sonderregeln auflistet.
Möchten Salzburger etwa eine Wohnung auf Airbnb anbieten, müssen sie sich bei der jeweiligen Gemeinde registrieren. Dann wird überprüft, ob es baubehördlich erlaubt ist, die betreffende Wohnung zu vermieten. Registriert sich der Gastgeber nicht bei der Gemeinde, ist es oft dem Zufall oder Hinweisen aus der Bevölkerung zu verdanken, dass die Behörde auf sie aufmerksam wird.
Salzburg: Formular "bloße Kosmetik"
Gerade in der Stadt Salzburg müsste es also ebenso Bedarf an einer Lösung wie in Innsbruck geben. Die zuständige Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP) winkt aber ab: "Dafür braucht es kein eigenes Formular für Anzeigen. Ein solches ist nicht mehr als bloße Kosmetik und schürt letztlich die Blockwartmentalität. Wir setzen in Salzburg lieber auf systematische Überprüfung auf Grundlage der eigens geschaffenen Gesetze, um der Zweckentfremdung von Wohnraum zu begegnen." Dafür sei mit Jahresbeginn auch das Personal aufgestockt worden. Aktuell sind 123 Verfahren in der Stadt bei der Behörde anhängig.
Anders in Wien. Seit bald fünf Jahren verpflichtet die Stadt Online-Plattformen wie Airbnb dazu, die Daten der Unterkunftgeber dem Magistrat zu melden. Die Suche nach den schwarzen Schafen erleichtert das freilich enorm.
Peter Schöggl