In einer Stellungnahme zum Anfang Mai vorgestellten Tierschutzgesetz (TSchG) hat der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) am Freitag die Schweine vorerst als die großen Verlierer ausgemacht. Mit dem Entwurf für eine Reform könne man nicht zufrieden sein, da eine Lösung für das "in der öffentlichen Diskussion momentan wichtigste Problem" fehle, nämlich der Schweinehaltung auf einstreulosem Vollspaltenboden.

"Auch die betäubungslose Ferkelkastration wird unangetastet gelassen und der Kastenstand für Mutterschweine, also ein körpergroßer Käfig, wird während der Geburt für sechs Tage erlaubt. Dabei haben die Schweinemütter gerade in dieser Zeit ein so großes Bedürfnis, für ihre Kinder ein Nest zu bauen und sich um sie zu kümmern!", lautet die Kritik. Wenig ändere sich laut VGT für 80.000 jährlich aus Österreich exportierten männlichen Milchkälber und die Milchkühe, "die über mehr als 5000 km per Tiertransport nach Zentralasien verfrachtet werden".

Lob für das geplante Käfighaltungsverbot

Auch wenn Schlacht- und Masttiertransporte auf die EU beschränkt blieben, sei "das schlimm genug, weil diese Masttiere dann später in den Mittleren Osten zu grauenhaften Schlachtungen weitertransportiert werden können". Für den VGT hätte das grundsätzliche Transportverbot nicht entwöhnter Säugetiere Ziel sein sollen, wie auch die Vorschrift, dass Schlachttiere nur bis zum nächsten Schlachthof zu transportiert werden dürfen.

Lob gab es jedoch für das geplante Käfighaltungsverbot für Junghennen und für die Elterntiere der Legehühner, sowie für Wachteln. Letzteres "allerdings mit Wermutstropfen, da die Käfigalternative erst wieder ein Käfig und keine Bodenhaltung ist, wenn auch mit gewisser Struktur". "Sehr positiv" wurde die Streichung der Ausnahmen für die Daueranbindehaltung von Rindern eingestuft, nicht jedoch die Übergangsfristen (für Rinder bis 2030, für Hühner und Wachteln bis 2031). Angebunden dürfen die Rinder laut VGT selbst dann noch für 275 Tage im Jahr bleiben, während sie an 90 Tagen nur einmal um den Hof geführt werden müssen, "und schon ist die Bestimmung erfüllt".

Juristische Hilfe für Ombudsschaften

Die Aufwertung der Tierschutzombudsschaften, indem ihnen juristische Hilfe garantiert und ihre Zuständigkeit auf das Tiertransportgesetz ausgedehnt wird, wurde hingegen ebenfalls begrüßt, auch wenn das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen fehle, mit dem die "eklatanten Rechtsbrüche im Umgang mit Tieren" korrigiert werden könnten, hieß es vonseiten der Tierschutzorganisation. Nichts würde gegen eine solche Verbandsklage sprechen, dass sie die NGOs finanzieren würden und "ausschließlich der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit dienen".

VGT-Obmann Martin Balluch äußerte abschließend noch Hoffnung beim Schweine-Vollspaltenbodens, nach dem Wechsel im Landwirtschaftsministerium höre man, dass diesbezüglich Diskussionsbereitschaft bestünde. Zudem bringe die Normenfeststellungsklage der Burgenländischen SPÖ-Regierung gegen den Vollspaltenboden "gute Chancen, diese Tierquälerei noch heuer endgültig zu kippen". Mit dem Tierschutzgesetz, das unter anderem auch ein Ende des Küken-Schredderns beinhaltet, sieht die Regierung auch Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens umgesetzt. Jedoch räumte der für den Tierschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) bei Präsentation ebenfalls noch Handlungsbedarf in der Schweinehaltung ein.