Der Tod eines Babys Mitte Dezember des Vorjahres, nur etwa eine Woche nach der Geburt in einem oberösterreichischen Spital, beschäftigt nun die Welser Staatsanwaltschaft. Aufgenommen wurden die Erhebungen nach einer Sachverhaltsdarstellung der Klinik. Die Ermittlungen gehen in Richtung grob fahrlässige Tötung, bestätigte ein Sprecher einen Bericht der "Kronen" der APA.
Die Eltern sahen laut Bericht das Versagen bei der Ärzteschaft und der Hebamme. Etwa 20 Stunden sei die Mutter nach ihrer Darstellung in den Wehen gelegen. Sie hatte sich ursprünglich gegen einen Kaiserschnitt entschieden, wollte den Eingriff nach heftigen Schmerzen allerdings doch durchführen lassen. Der Oberarzt hätte eine Saugglocken-Geburt vorgeschlagen, nach erfolglosen Versuchen, das Kind auf diese Weise die Welt zu bringen, kam es am Ende zu einer Geburt per Not-Kaiserschnitt.
Baby in Salzburger Spezialklinik verstorben
Das Hirn des Kindes habe laut der "Krone" zu wenig Sauerstoff bekommen und das Neugeborene wurde nur noch mithilfe von Maschinen am Leben gehalten. Das Kind wäre noch in eine Salzburger Spezialklinik gebracht worden. Acht Tage nach der Geburt beendete man die lebenserhaltenden Maßnahmen. Die Eltern haben daher Klage gegen das Klinikum eingebracht. Sie fordern Schadenersatz und Haftungsanerkenntnis für "alle zukünftigen, derzeit nicht vorhersehbaren Folgen aus dem fehlerhaften Geburtsmanagement".
Anders sieht das die oberösterreichische Gesundheitsholding: In einem Statement gegenüber der APA wurde betont, man habe in dem betreffenden Spital "alles für uns Mögliche getan, um das Leben von Mutter und Kind zu retten".
Auf nähere Details könne derzeit aufgrund des laufenden Verfahrens nicht eingegangen werden. Die Gesundheitsholding hält allerdings weiter fest: "Die diensthabende Mannschaft war fachlich und personell über den gesetzlich erforderlichen Standards besetzt."
In einem langen Telefonat mit der Mutter habe man Bedauern und Mitgefühl zum Ausdruck gebracht. Das Angebot für ein persönliches Gespräch wurde noch nicht wahrgenommen.