Der mögliche Missbrauch von Kindern in einem städtischen Kindergarten in Wien-Penzing durch einen Pädagogen zieht weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage bekannt gegeben, dass es einen weiteren Verdachtsfall gibt. "Es ist eine weitere Anzeige bei uns eingelangt", sagte Sprecherin Nina Bussek. Damit wird nun in vier möglichen Missbrauchsfällen ermittelt.

Anfang der Woche wurde bekannt, dass in einem städtischen Kindergarten vor 13 Monaten ein Pädagoge ein Kind mutmaßlich missbraucht haben soll. Zwei weitere mögliche Fälle folgten und nun der nächste. Nach Bekanntwerden des ersten Verdachtsfalls – die Eltern suchten das Gespräch mit der Kindergartenleitung – wurde die Staatsanwaltschaft eingesetzt und der Mann in den Innendienst versetzt. Die Eltern der anderen Kinder am Standort erhielten jedoch vorerst keine Information, das geschah erst kürzlich.

Kritik an Magistrat als Träger

Dies führte zu scharfer Kritik an der für die Kindergärten zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA 10). Einerseits geht es um den Umstand, dass die Eltern erst jetzt, so viele Monate später, über den Missbrauchsverdacht informiert wurden, andererseits fühlen sich Eltern nun offenbar mit der Situation allein gelassen. Die Leiterin der MA 10, Daniela Cochlar, wies in den vergangenen Tagen Vertuschungsvorwürfe zurück. So sagte sie Medienberichten zufolge, es werde von Fall zu Fall entschieden, wie informiert werde. Im Gespräch mit der APA betonte Cochlar, dass man das Beste tue, um Licht in die Sache zu bringen: "Wir nehmen das wirklich ernst." Für Donnerstagabend ist ein Elternabend für die Familien vom betroffenen Standort organisiert. Dieser soll auf Bitte der Eltern unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Laut Staatsanwaltssprecherin Bussek werden nun vier Fälle von der Behörde überprüft. Es geht um den Vorwurf des schweren beziehungsweise des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. In dem Fall, der ein Jahr zurückliegt, wurde ein Gutachten beauftragt, dessen Ergebnis mittlerweile eingelangt ist. Zum Inhalt machte Bussek keine Angaben. In den drei Fällen, die eben erst bekannt wurden, müssen Gutachten noch eingeholt werden. "Es ist bereits der Sachverständige bestellt worden, zu allen drei Fällen ein Gutachten zu erstellen."

Kommission hat Arbeit bereits aufgenommen

Weiters untersucht im Auftrag der Stadt Wien eine eigens eingesetzte Kommission die Vorwürfe und Vorgehensweise rund um den Fall. Das Gremium traf sich am Mittwochnachmittag erstmals zu einer längeren Sitzung. "Wir haben die zentrale Fragestellung definiert und festgehalten, dass wir vom Verdachtsfall bis zu heutigen Tag den Ablaufprozess prüfen werden", berichtete der Kinder- und Jugendanwalt der Stadt, Ercan Nik Nafs der APA. Weitere Details zum Sitzungsinhalt und zum weiteren Prozedere wurden nicht bekannt gegeben. Plan ist, Anfang Juli einen Bericht mit den Ergebnissen zu präsentieren. Das Gremium umfasst drei Personen. Dabei handelt es sich um jeweils einen Vertreter der Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Kinderschutzzentrums Möwe und der Kinder- und Jugendhilfe Wien.

Nik Nafs versicherte im APA-Gespräch die Unabhängigkeit der Kommission: "Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Kinder- und Jugendanwaltschaft und der Kommission ist gesichert, zu 100
Prozent." Zweifel daran hatte jüngst der Rechtsanwalt Johannes Bügler geäußert. Er vertritt fünf Elternpaare, deren Kinder in der betroffenen Einrichtung betreut würden. Den Schilderungen der Eltern zufolge würden die Kinder Symptome eines möglichen Missbrauchs zeigen. Ob unter seinen Mandaten die drei bis Mittwoch bekannten Fälle seien, wisse er noch nicht, wie er der APA sagte, da er noch keine diesbezüglichen Akten hätte einsehen können. Er kündigte an, die Stadt klagen zu wollen.

Rufe nach verpflichtenden Standards für Kinderschutz

Am Donnerstag meldeten sich auch die Österreichischen Kinderschutzzentren und die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung (ECPAT Österreich) zu Wort. Sie forderten in einer Aussendung verpflichtende Standards für den Kinderschutz. Derartige Konzepte würden etwa die Sicherheit erhöhen, ein klar geregeltes Vorgehen bei Verdachtsfällen ermöglichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Organisation Handlungssicherheit geben.