Am Landesgericht Korneuburg ging heute, Mittwoch, das Verfahren um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) vom Dezember 2017 mit einem Toten und 22 Verletzten zu Ende. Geplant waren die Urteile gegen zwölf Beschuldigte sowie gegen jene vier Unternehmen, denen Geldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz drohen. Die Explosion verursachte 50 Millionen Euro Schaden.
Konkret angelastet wurde den zwölf Beschuldigten die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst. Im Fall einer Verurteilung drohten Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Von den Angeklagten wurden die Vorwürfe bestritten. Der Prozessreigen in Korneuburg, dessen Ende sich nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie verzögerte, war am 13. Dezember 2021 gestartet worden.
Es gab bedingte Haftstrafe im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen. Mildernd wirkten sich demnach der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.
Bei der Urteilsverkündung war immer wieder vom Vertrauensgrundsatz die Rede gewesen, auf den sich die handelnden Personen berufen hätten. Dieser könne aber beim Zusammenwirken mehrerer Personen "keine Anwendung finden", wurde seitens der Richterin betont. Nicht rechtskräftig, mit bedingten Haftstrafen von zehn Monaten belegt wurden vier Mitarbeiter der Firma Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH. Es handelte sich um einen Projektleiter, einen Werkstättenleiter, einen Chef über die Qualitätssicherung sowie einen Bauleiter, der es in Baumgarten unterlassen habe, den Filterseparator zu prüfen.
Im Zentrum der Causa stand ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft ein sicherheitsrelevanter Bauteil – ein Sicherungszentralhebel – unsachgemäß demontiert worden. 2017 wurde der Filterseparator bei der Anlagenerweiterung in der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert.
Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.
Als Ursache galt laut Staatsanwalt neben dem fehlenden Sicherungszentralhebel u. a. auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein, Anm.) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde der 32-jährige TÜV-Techniker getötet. Generell bemängelte die Staatsanwaltschaft unklar geregelte Zuständigkeiten sowie fehlende Dokumentationen zu den Abläufen