Die Staatsanwaltschaft Steyr wird keine U-Haft für jenen 19-Jährigen beantragen, der in Weyer ein 15-jähriges ukrainisches Mädchen vergewaltigt haben soll. Laut Ermittlungsakte sei die Lage nicht so eindeutig, wie bisher in der Öffentlichkeit dargestellt, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers hätten die Situation anders geschildert. Ein Grund für eine Untersuchungshaft liege derzeit nicht vor.
Gemeinsam hätte das ukrainische Mädchen mit dem verdächtigten Syrer am Donnerstag beisammengesessen und Alkohol getrunken. Dabei sollen sich die 15-Jährige und der Bursche offenbar näher gekommen sein. Nach einer gewissen Zeit seien die beiden dann verschwunden, gab der Staatsanwaltschaftssprecher die Aussagen der beiden anderen ukrainischen Mädchen wieder. Nach 40 Minuten seien die Freundin und der syrische Asylwerber wieder gemeinsam zu ihnen zurückgekehrt, sie hätten laut den Zeugen einen fröhlichen Eindruck gemacht.
Am Freitag erstattete jedoch die 15-Jährige in Begleitung ihres Bruders Anzeige wegen Vergewaltigung. Das Mädchen soll Verletzungen am Unterarm und am Hals aufweisen, so der Behördensprecher. Das Ergebnis der darauf angeordneten medizinischen Untersuchung lag bis Montagmittag noch nicht vor. Der mutmaßliche Täter wurde inzwischen vom Land in ein anderes Quartier, über 50 Kilometer von Weyer entfernt, verlegt.
Zudem stellte Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in Richtung Justiz klar, er erwarte "eine rasche Neubewertung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft". Die Haltung des Landes Oberösterreich sei in dieser Sache "klar: Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden". Die FPÖ will die gesetzlichen Bestimmungen für die U-Haft verschärfen, kommentierte Klubobmann Herwig Mahr. "Bei solch schweren Tatvorwürfen ist eine Anzeige auf freiem Fuß einfach nur unverständlich. Dabei lediglich zuzusehen, ist zu wenig. Die Politik hat darauf entsprechend zu reagieren."