Ein 65-Jähriger muss sich seit Montag am Wiener Landesgericht verantworten, weil er vor mehr als 16 Jahren seine von ihm getrennt lebende Ehefrau umgebracht haben soll. Den Geschworenen steht ein mehrtägiger Indizienprozess bevor. Weder gibt es eine Leiche noch ist bekannt, wie die Frau zu Tode gekommen sein soll. Die Staatsanwältin sprach ungeachtet dessen zu Beginn des Verfahrens von einer "geschlossenen Indizienkette". Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig".
Es gebe "nicht den geringsten Zweifel, dass er seine Ehefrau auf unbekannte Art getötet hat und an einem unbekannten Ort abgelegt hat", meinte Staatsanwältin Julia Kalmar in ihrem mehr als einstündigen Eröffnungsplädoyer. Verteidiger Thomas Reissmann sprach dagegen von einer "äußerst ungewöhnlichen Anklage, weil sie manipulativ ist". Die Anklage beruhe auf "schlechten, falschen Ermittlungen" und habe "ganz wesentliche Mängel".
Von der Architektin fehlt laut Anklage seit 6. Dezember 2005 jede Spur. Sie hatte drei Monate vor ihrem Verschwinden nach Beziehungsproblemen die Scheidung eingereicht, war aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und hatte sich eine andere Unterkunft gesucht. Wenige Stunden, bevor die damals 31-Jährige von der Bildfläche verschwand, hatte sie den Angeklagten aufgesucht, um Sachen abzuholen. Dabei dürfte es - folgt man der Anklagebehörde - zu einem Streit gekommen sein. Die Staatsanwältin zeigte sich jedenfalls überzeugt, dass ihr Mann sie zwischen 16.02 Uhr - zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau ein Telefonat mit ihrem Vater beendet - und 17.43 Uhr - um diese Zeit tätigte der Angeklagte eine Bankomat-Behebung - getötet haben muss.
Fest steht, dass die Architektin seit diesem Treffen nicht mehr lebend gesehen wurde. Sie soll nach der Geburt ihres Kindes zwar an einer Stillpsychose gelitten und Suizidgedanken gehabt haben, ihre Familie und Freundinnen schlossen allerdings aus, sie könnte sich etwas angetan haben. Sie hätte nie ihre damals zweieinhalbjährige Tochter zurückgelassen und habe über Weihnachten einen Langlauf-Urlaub geplant gehabt, hieß es.
Handykontakt als Indiz
Die Staatsanwältin meinte eingangs des Verfahrens, der Angeklagte habe mit dem Handy der zu diesem Zeitpunkt bereits getöteten Frau vorgetäuscht, dass diese noch am Leben sei. Er habe dieses in Betrieb gesetzt und damit in den Stunden danach einen SMS-Verkehr mit seinem eigenen Gerät fingiert. Allerdings sei das Handy der Frau in diesem Zeitpunkt im Sendebereich der Wohnung des Mannes eingeloggt gewesen, betonte die Staatsanwältin.
Die Anklägerin verwies außerdem darauf, dass der inzwischen 65-Jährige am 7. Dezember 2005 - am Tag nach dem angeblichen Mord - in einem Baumarkt 50 Laufmeter Baufolie, 60 Kilogramm Trockenbeton und Bitumenanstrich gekauft hatte. In Bezug auf den Beton meinte der Angeklagte in seiner Beschuldigteneinvernahme - diese wurde zwischenzeitlich unterbrochen, um der DNA-Sachverständigen Christina Stein die Gutachtenerstattung zu ermöglichen -, er habe den "irgendwann verwenden" wollen, um den Übergang zur Terrasse zu betonieren: "Da ist irgendwie das Wasser runtergeflossen." Mit der Folie habe er sein Ruderboot "einpacken" wollen.
In der Woche nach dem Verschwinden der Frau war eine groß angelegte Suchaktion durchgeführt worden. Mit Spürhunden wurde das Ufer der Alten Donau durchkämmt. Der Mann der Vermissten geriet in weiterer Folge in Verdacht, er könnte mit dem Verschwinden der Frau etwas zu tun gehabt haben. Er kam auch kurz wegen Mordverdachts in U-Haft, die Verdachtslage erhärtete sich jedoch nicht, der Mann wurde nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. 15 Monate später kam dann wieder Bewegung in die Sache, mit Sonden und Leichenspürhunden wurde ein Privatgrundstück abgesucht - Elisabeth G. blieb aber wie vom Erdboden verschluckt. Im Juni 2007 wurden dann die Ermittlungen endgültig eingestellt, die Personenfahndung nach der Architektin aus dem Polizei-System genommen.
Cold-Case-Akt wieder aufgenommen
Der Fall schien bereits als ungelöstes Kriminalrätsel zu den Akten zu wandern, ehe die Cold Case-Gruppe des Bundeskriminalamts wieder zu ermitteln begann und neues Beweismaterial zu Tage förderte. Das führte dazu, dass der Ex-Mann 15 Jahre nach dem Verschwinden von Elisabeth G. wieder festgenommen wurde. Seit rund eineinhalb Jahren sitze er nun als Mordverdächtiger "zu Unrecht" in U-Haft, hielt Verteidiger Reissmann fest.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wird der Angeklagte vor allem von einem DNA-Gutachten belastet. Leichenspürhunde hatten in der Wohnung des Mannes angeschlagen, mittels Luminol konnte am Holzboden in der Wohnküche des Angeklagten eine Blutspur mit einem Durchmesser von 12,5 Zentimetern sichtbar gemacht werden. Der DNA-Expertin Stein zufolge handelte es sich dabei um eine Mischspur, die Merkmale von Elisabeth G. und des Angeklagten aufwiesen. Außerdem führt die Strafverfolgungsbehörde ins Treffen, der Angeklagte habe im Lauf der Jahre - vor allem im behördlichen Todeserklärungsverfahren - auffallend widersprüchliche Angaben zur letzten Begegnung mit seiner Ex-Frau gemacht. Dass sie etwa - wie von ihm behauptet - am Abend des 6. Dezember noch in einem Ruderclub an der Alten Donau trainieren ging, könne nicht stimmen, weil sich keine Eintragung im Logbuch des Rudervereins fand und auch Kolleginnen und Kollegen im Verein dies nicht bestätigt hätten.
"Wir wissen nicht, ob sie tot ist oder noch lebt", hielt der Verteidiger fest, "wir wissen nicht, ob sie an einem Gewaltverbrechen gestorben ist." Dass Elisabeth G. sich selbst das Leben genommen habe, sei "eine Möglichkeit, die gegeben ist". Zum Blutfleck bemerkte Riessmann: "Das kann gerade mal ein Spritzer gewesen sein, woher auch immer." Es gebe schlicht "kein Motiv", weshalb sein Mandant seine Frau getötet haben sollte, denn er selbst habe eine einvernehmliche Scheidung angestrebt. Erst daraufhin habe ihm die Frau "die Scheidungsklage vor den Latz geknallt".
Die Staatsanwältin sah dagegen sehr wohl Gründe, die den nunmehr 65-Jährigen zu der Bluttat bewogen haben könnten. Sie erwähnte in diesem Zusammenhang eine seelische Kränkung durch die Trennung und in Verbindung damit "große Angst, den Kontakt zu seiner Tochter zu verlieren", mit der Elisabeth G. eine neue Wohnung bezogen hatte.
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