Ein 24-Jähriger ist am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am 21. Juni 2021 mit einem Butterflymesser einen 22-jährigen Tschetschenen zu erstechen versucht haben. Die Geschworenen sprachen ihn mit sieben zu eins Stimmen schuldig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nahmen sich Bedenkzeit.

Mildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit des Angeklagten und dass es bei dem Versuch geblieben sei. Erschwerend sei jedoch, dass das Opfer Dauerfolgen davongetragen habe. So waren 17 Operationen notwendig, seine beiden Unterschenkel mussten amputiert werden. Auch ist er seitdem Dialysepatient. Zudem erkannte das Gericht dem 22-Jährigen ein Teilschmerzensgeld von 5000 Euro sowie eine Verunstaltungsentschädigung aufgrund der Amputation von 3000 Euro zu.

Für die Staatsanwaltschaft war in dem zweitägigen Prozess die Tötungsabsicht von Anfang an außer Streit gestanden, der Verteidiger hingegen meinte, es gebe "derartige Zweifel über den Geschehensablauf", dass er einen Freispruch beantragte. "Es tut mir leid, was dem Opfer passiert ist", sagte der Angeklagte, aber er habe damit nichts zu tun.

Tathergang

Der Tschetschene soll am frühen Abend des 21. Juni einen Arbeitskollegen gebeten haben, ihn zu einem Mehrparteienhaus in Linz zu fahren, da er "noch was zu erledigen hat". An besagter Adresse stieg ein Afghane ins Auto. Es kam offenbar zu einem Streit wegen eines Drogengeschäftes. Der Afghane soll für "eine ordentliche Abreibung" dann Landsmänner zu der Adresse bestellt haben, wie es vor Gericht hieß. Einer aus dieser Gruppe ist der Angeklagte, der mutmaßliche Drogendealer tauchte indes unter und ist noch flüchtig.

Der 24-Jährige bestritt aber, dass er im Keller des Mehrparteienhauses mit einem Butterflymesser auf den Tschetschenen eingestochen habe. Vor Gericht konnte auch der Tschetschene nicht eindeutig angeben, wer ihm die Verletzungen zugefügt hatte. An Gesichter könne er sich nicht erinnern, von der Statur her sei es aber der Angeklagte gewesen. Außerdem wird er von DNA-Spuren an der Tatwaffe belastet.

Zwei Mitangeklagte waren am Ende des ersten Prozesstages von dem Verfahren ausgeschieden worden. Sie müssen sich in eigenen Verhandlungen wegen schwerer Körperverletzung verantworten.