Der Prozess gegen einen Teil einer großen Schlepperbande am Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag mit neun weiteren Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Damit wurden alle 19 Angeklagten, die insgesamt rund 350 Personen nach Österreich gebracht haben sollen, zu Haftstrafen verurteilt. Zehn von ihnen waren schon am Mittwochabend schuldig gesprochen worden.
Sechs Männer wurden am Donnerstag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt sowie jeweils einer zu drei Jahren, zu drei Jahren und drei Monaten und zu vier Jahren. Alle neun nahmen die Urteile an. Weil die Staatsanwaltschaft Eisenstadt keine Erklärung abgab, sind sie aber noch nicht rechtskräftig.
Vorgeworfen wurde den Angeklagten Schlepperei und zum Teil Widerstand gegen die Staatsgewalt. Von den 19 Männern zwischen 20 und 58 Jahren zeigten sich 18 geständig. Schlepperorganisationen sollen mit ihrer Hilfe rund 1,7 Mio. Euro Gewinn gemacht haben. Von den Geschleppten, vorwiegend aus dem arabischen Raum, wurden jeweils rund 5000 Euro verlangt. Das Geschäft sei lukrativ, denn die Fahrer selbst erhielten lediglich 100 bis 150 Euro pro Fahrt, führte die Staatsanwältin aus.
Bei den 19 Angeklagten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft nur um eine "erste Tranche". Im Zuge der Ermittlungen sei es gelungen, tief in die Schlepperorganisation einzudringen. Einzeln verhandelt wird gegen jenen in Lettland festgenommenen Mann, bei dessen Schlepperfahrt im Oktober 2021 bei Siegendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zwei Flüchtlinge ums Leben gekommen sind. Er wird sich wegen Mordes und Schlepperei verantworten müssen.
Angeheuert wurden 18 Angeklagte über ein Jobinserat für Fahrer. Später wurden sie in eigens angemieteten Wohnungen in der Nähe von Wien untergebracht. Angekauft wurde ein Fuhrpark mit 20 Fahrzeugen. Diese wurden umgebaut, um möglichst viele Personen transportieren zu können: "Sie waren wie Sardinen reingeschlichtet", betonte die Staatsanwältin. Die Beschuldigten gaben an, Geld gebraucht zu haben.
Schon am Mittwoch waren zehn Männer verurteilt worden – zwei zu einer unbedingten Haftstrafe von 15 Monaten, jeweils einer zu 18, 20 und 22 Monaten sowie zwei zu zwei Jahren und drei zu zweieinhalb Jahren. Acht Urteile sind rechtskräftig.