Heute, Montag, steht am Wiener Straflandesgericht ein spektakulärer Prozess um Kunstdiebstähle mit einem millionenhohen Wert auf dem Plan. Ein mittlerweile 45-jähriger Mann soll im Jahr 2013 aus einem Wiener Speditionslager, das auch für die Lagerung von künstlerischen Werken spezialisiert ist, einige Meisterstücke unter anderem von Gustav Klimt und Egon Schiele mitgehen haben lassen. Die Staatsanwaltschaft Wien legt dem Niederösterreicher gewerbsmäßig schweren Diebstahl zur Last.

Der Schaden, den der 45-Jährige angerichtet haben soll, liegt bei fast 1,3 Millionen Euro. Das teuerste Kunstwerk, das der Mann einfach mit nach Hause genommen hat, war ein antikes Speiseopfergefäß im Wert von 600.000 Euro. Unter den gestohlenen Gegenständen waren neben Werken von Klimt und Schiele auch Bilder von Oskar Kokoschka und Ferdinand Georg Waldmüller. Der Mann, der von Anwältin Astrid Wagner vertreten wird, gab an, er habe die Kunstwerke für sich behalten wollen, weil sie ihm gut gefielen. Er habe nie vorgehabt, sie zu veräußern. Allerdings fehlen vier Gegenstände im Wert von insgesamt rund 10.000 Euro.

Der Speditionskaufmann hatte aufgrund von Brandschutzbestimmungen die Schlüssel zu den Lagern in Wien, wo die Kunstgegenstände vermeintlich sicher verwahrt waren. In laut Anklage zumindest drei Angriffen soll er sich an dem wertvollen Gut vergriffen haben und in sein Haus bzw. auf den Dachboden seines Elternhauses gebracht haben. Er gab zunächst an, dass er die Gegenstände bei Aufräumarbeiten gefunden habe. In dem Bereich seien auch Waren gelagert, die zur Vernichtung freigegeben sind. Deshalb habe er angenommen, es handle sich um Dekogegenstände aus einem aufgelassenen Büro und habe die Kartons einfach mitgenommen.

Aufgefallen waren die Diebstähle nicht, denn die Geschädigten nahmen von polizeilichen Anzeigen Abstand, und die gestohlenen Werke schienen deshalb auch nicht im internationalen Art-Loss-Register auf. Aufgefallen war der Verlust erst, weil der Beschuldigte dort Anfragen unter falschem Namen gestellt hat. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 45-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.