In Niederösterreich sind aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit in 14 Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen worden, informierte LHStv. Stephan Pernkopf (ÖVP) am Mittwoch. In weiteren drei Bezirken gebe es diesbezügliche Vorbereitungen. Durch die Verordnungen wird Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.
Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen bis zu 7270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung gar keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.
Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken: Amstetten, Baden, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen a.d. Thaya und Wiener Neustadt. In Vorbereitung ist die Verordnung in Gmünd, Krems und Zwettl.