"Ich kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen", hat der Obmann eines Vereins, der sich für die Rechte für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Straftäter stark gemacht hat, am Donnerstag vor einem Wiener Schöffensenat deponiert. Der Mann befindet sich seit Mai 2021 in U-Haft, die Staatsanwaltschaft legt ihm schweren gewerbsmäßigen Betrug, Veruntreuung und Geldwäscherei zur Last. Die nunmehr eröffnete Hauptverhandlung ist vorerst bis 18. März anberaumt.
Die Anklage beschuldigt den 48-Jährigen, sich von Anfang 2018 bis Juni 2021 Gelder von Angehörigen von im Maßnahmenvollzug Untergebrachten erschlichen zu haben, indem er ihnen vormachte, er könne deren bedingte Entlassung bzw. bessere Haftbedingungen erwirken. Der 48-Jährige war selbst mehrere Jahre im Maßnahmenvollzug gesessen, aus welchem er im Mai 2016 bedingt entlassen wurde. "Er kannte die oft verzweifelte Lage der Untergebrachten und ihrer Angehörigen und sah diese als leichte Opfer an", führte der Staatsanwalt in seinem Eingangsplädoyer aus. Mit dem von ihm gegründeten Verein kam er auch in den Medien vor, Betroffene wurden so auf ihn aufmerksam. Aufgrund seiner "gewinnenden Art" habe er es geschafft, sich deren Vertrauen zu verschaffen, sagte der Staatsanwalt.
In 29 Fällen soll der Obmann des gemeinnützigen, mit Spenden finanzierten Vereins Geldbeträge entgegengenommen haben, um vorgeblich Leute aus der Maßnahme zu bringen bzw. diesen die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu ersparen. Die geleisteten Akontozahlungen waren für psychiatrische Privatgutachten und Anwaltskosten zweckgewidmet. Allerdings soll dem 48-Jährigen laut Anklage bewusst gewesen sein, dass in vielen Fällen seine Bestrebungen von Haus aus völlig aussichtslos waren. Dass - so ein konkretes Beispiel - ein wegen eines schwerwiegenden Sexualdelikts eingewiesener psychisch Kranker bei Krankheitsuneinsichtigkeit und Behandlungsunwilligkeit aus der Maßnahme entlassen wird, sei de facto ausgeschlossen, gab der Staatsanwalt zu bedenken. Insofern habe der Angeklagte Täuschungshandlungen gesetzt: "Er hat ihnen allen ausdrücklich einen positiven Ausgang versprochen." In keinem einzigen Fall habe aber das Tätigwerden des Angeklagten "zum versprochenen Erfolg geführt."
Zusätzlich teure Gutachten honoriert
Darüber hinaus soll der Mann für die Honorierung des regelmäßig von ihm herangezogenen psychiatrischen Sachverständigen und einer Anwältin weit überhöhte Beträge eingestreift haben. Der Psychiater stellte zwischen 1.500 und 1.800 Euro pro Gutachten in Rechnung, die Juristin für ihre Dienste zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Der Obmann des Vereins kassierte mitunter aber über 20.000, in einem Fall sogar mehr als 30.000 Euro. Die Differenz habe er sich einbehalten, warf ihm der Staatsanwalt vor. Überdies wären die Expertisen des Psychiaters von "mangelhafter Qualität" gewesen. Der Arzt war weit über 80 und altersbedingt gar nicht mehr als Sachverständiger zugelassen.
Letzteres habe er nicht gewusst, nicht einmal der Psychiater selbst hätte Kenntnis davon gehabt, hielt dem der Angeklagte entgegen: "Was mich begeistert hat war, dass er geistig besser beisammen ist als ich." Zu den Vorwürfen bemerkte er grundsätzlich, er habe niemandem Geldbeträge abgenötigt und keine falschen Versprechen gemacht: "Ich hab' ihnen gesagt, dass ich mich einsetzen werde und Profis beiziehen werden. Zusichern kann ich ja gar nichts." Es hätten jedoch in jedem einzelnen Fall "Erfolgsaussichten" bestanden