Ein 21-Jähriger Österreicher, der eine Zwölfjährige in Salzburg zu einer sexuellen Beziehung überreden wollte, ist heute, Donnerstag, am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil lautend auf "Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen" ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

Der Beschuldigte legte bei dem Prozess ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab. Er hat das Urteil angenommen. Laut Anklage wollte er mit der Schülerin aus seiner Nachbarschaft zwischen 27. September und 3. Oktober 2021 in intimen Kontakt treten. Er soll ihr anzügliche Komplimente und Angebote gemacht, über Snapchat ihren Standort verfolgt und ihr auch erfolglos Joints angeboten haben.

Die Eltern des Mädchens bekamen von den Anbahnungsversuchen Wind und erstatteten Anzeige. Der junge Mann wurde im Oktober festgenommen. Er war erst im Vorjahr wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger in Salzburg verurteilt worden.