Schon seit dem Frühjahr zitterte eine Niederösterreicherin um ihre kleine Tochter. Die Frau hatte zuvor in den USA gelebt und war nach der Trennung von ihrem Ex-Ehemann mit der Tochter nach Österreich zurückgekehrt. Der Mann beantragte allerdings die Rückgabe des Kindes.
Laut einem Beschluss des OGH, wurde die Frau im Frühjahr aufgefordert, mit ihrer Tochter in die USA zurückzukehren. Tue sie das nicht, drohe ihr die behördliche Abnahme des Kindes durch einen Gerichtsvollzieher. Eine Rückkehr in die USA war für die Niederösterreicherin aber ausgeschlossen, denn die Beziehung zu ihrem Ex-Ehemann war offenbar von Gewalt geprägt. Im Fall der Niederösterreicherin und ihrer Tochter gibt es demnach auch ein Beratungsprotokoll der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt, in dem von jahrelangen physischen, psychischen und sexuellen Misshandlungen seitens des Ex-Ehemanns berichtet wird.
Am Donnerstag war es dann soweit, das Mädchen wurde der Mutter in den Morgenstunden von einem Gerichtsvollzieher abgenommen. "Im Pyjama", berichtet Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser. Unterstützerinnen hatten die Mutter noch zum Flughafen begleitet, um die Rückführung zu verhindern. Doch um 13.20 Uhr hob der Flieger mit dem Mädchen in Richtung München ab.
Der Vater dürfte sich seit einigen Tagen in Österreich aufgehalten haben, vermuten die Unterstützerinnen. Vereine wie der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und die Allianz GewaltFREI sehen im Vorgehen eine extreme Kindeswohlgefährdung und Menschenrechtsverletzung."Es ist ein Drama", so Rösslhumer.
Haager Übereinkommen
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen regelt die Rückführung von Kindern, die von einem Elternteil dem anderen durch eine Reise ins Ausland entzogen werden. Laut diesem Übereinkommen hat die Niederösterreicherin ihre Tochter widerrechtlich aus den USA nach Österreich gebracht.
Katrin Schwarz