Nach langem Feilen steht seit gestern der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht. Abgesehen vom Starttermin Anfang Februar gibt es mehrere Änderungen bei den Strafverfügungen. So gibt es zu Beginn keine – wie ursprünglich angekündigt – automatisierten Strafen. Der Impfstatus wird stattdessen im Rahmen von Polizeikontrollen abgefragt. Was heißt das im Detail?
Daniela Breščaković